Denn nach dem neuen Gerichtskostengesetz können Sie Ihre Klage nicht mehr wie früher kostenlos zurückziehen. Sobald Sie Ihre Klage einreichen, wird jetzt eine Verfahrungsgebühr fällig, die sich nun nach dem Mindeststreitwert von 1.000 Euro richtet. Das heißt im Klartext: Sie erhalten von der Gerichtskasse eine Rechnung über 220 Euro, die sofort zu begleichen ist (es sei denn, es wurde Ihnen Prozesskostenbeihilfe bewilligt).
Der Betrag wird Ihnen zwar nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der dann zu erstellenden Gerichtskostenrechnung angerechnet. Kommt es aber gar nicht zu einem Verfahren, weil die Klage zurückgezogen wird, bleibt es bei der Zahlung.
Denn nach dem neuen Gerichtskostengesetz können Sie Ihre Klage nicht mehr wie früher kostenlos zurückziehen. Sobald Sie Ihre Klage einreichen, wird jetzt eine Verfahrungsgebühr fällig, die sich nun nach dem Mindeststreitwert von 1.000 Euro richtet. Das heißt im Klartext: Sie erhalten von der Gerichtskasse eine Rechnung über 220 Euro, die sofort zu begleichen ist (es sei denn, es wurde Ihnen Prozesskostenbeihilfe bewilligt).
Der Betrag wird Ihnen zwar nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der dann zu erstellenden Gerichtskostenrechnung angerechnet. Kommt es aber gar nicht zu einem Verfahren, weil die Klage zurückgezogen wird, bleibt es bei der Zahlung.
Das Finanzgericht hat Ihren Einspruch gegen einen Steuerbescheid abgelehnt? Dann bleibt Ihnen genau ein Monat Zeit um zu prüfen, ob sich eine Klage dagegen lohnt.