Finanzamt: Wiederholte Anspar-Abschreibungen müssen begründet werden

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Anspar-Abschreibung ein wichtiges Instrument der Steuergestaltung. Mit ihr reduziert sich das zu versteuernde Einkommen um die Kosten, die Sie binnen 2 Jahren in ein Wirtschaftsgut zu investieren planen. Tätigen Sie die Investition nicht, müssen Sie die Ansparabschreibung nach 2 Jahren auflösen und für jedes Jahr 6 Prozent Nachzahlungszinsen aufschlagen – um diese Summe erhöht sich dann Ihr steuerliches Einkommen.
Wollen Sie für dasselbe Wirtschaftsgut sofort erneut eine Rücklage bilden, so geht dies nur, wenn Sie plausibel begründen können, weshalb Sie entgegen ihrer erklärten Absicht in den vergangenen 2 Jahren keine Investition getätigt haben – und trotzdem an Ihrem Investitionsvorhaben festhalten. Wenn Sie also wiederholt eine Ansparabschreibung für dasselbe Wirtschaftsgut – etwa einen Firmenwagen – ansetzen wollen, sollten Sie den Beamten am besten gleich eine einleuchtende Erklärung liefern. Zum Beispiel:
  • Sie haben in dem für die Anschaffung vorgesehenen Jahr einen wichtigen Kunden verloren und deshalb die Investition verschoben. Aus Ihrer Buchhaltung sollte dann hervorgehen, dass Sie tatsächlich weniger Umsatz gemacht haben.
  • Der Firmenwagen, den Sie anschaffen wollen, kommt 2008 in einer überarbeiteten Version heraus. Ein vor diesem Zeitpunkt angeschaffter Wagen würde durch den anstehenden Modellwechsel mit einem Schlag an Wert verlieren.
  • Sie mussten in dem betreffenden Jahr eine unvorhergesehene Investition tätigen und die Anschaffung des benötigten Firmenwagens deshalb verschieben.
Tipp: Wenn Sie den Firmenwagen nach zwei oder mehr Jahren wie geplant anschaffen, vergessen Sie nicht, die zusätzliche Sonderabschreibung von 20 Prozent vorzunehmen.