Ferienjob für den Azubi – geht das?

Kann ein Azubi eigentlich einem Ferienjob, z. B. jetzt im Sommer, nachgehen. Schließlich hat er ja in der Regel mindestens 3 Wochen frei und die Ausbildungsvergütung macht ihn nicht gerade reich.

Ferienjob für den Azubi: Urlaub ist zur Erholung da
Wenn ein Azubi auf Sie als Ausbildungsverantwortlichen zukommt und fragt, ob er einen Ferienjob wahrnehmen kann, dann kann es für Sie nur eine Antwort geben: Nein! Und die Begründung? Der Urlaub ist zum Erholen da.

Tätigkeiten, die dem Erholungszweck entgegenstehen, sind daher zu unterlassen. Da man im Grunde davon ausgehen muss, dass jegliche berufliche Tätigkeit eine Erholung von beruflicher Tätigkeit verhindert, müssen Sie dem Azubi den Ferienjob verbieten.

Ferienjob: Azubi bekommt Vergütung
Bedenken Sie auch: Sie zahlen dem Azubi auch während seines Urlaubs die Vergütung weiter. Eine gleichzeitige Beschäftigung – möglicherwiese bei der Konkurrenz – ist schon deshalb bedenklich. Es ist somit auch in Ihrem Interesse, den Ferienjob zu unterbinden.  

Ferienjob: Azubi arbeitet privat
Etwas anders sieht es aus, wenn der Azubi beispielsweise seine Wohnung renoviert, beim Hausbau des Freundes ohne Entgelt mit anpackt oder seinen Eltern beim Umzug unter die Arme greift. Diese Arten der Beschäftigung dienen zwar in der Regel auch nicht der Erholung, sind aber nicht auf Einkommenserzielung ausgelegt. Daher können Sie hier nichts einwenden.  

Tipp: Informieren Sie Ihre Azubis darüber, dass Ferienjobs während des Urlaubs tabu sind. Lassen Sie sich die Kenntnisnahme schriftlich bescheinigen. Dies hinterlässt Eindruck und bewirkt in aller Regel, dass der Azubi tatsächlich vom Ferienjob absieht.