Ferienjob für Azubis – das sollten Sie wissen

3 Wochen Urlaub – das macht Laune. Das geht Azubis mindestens genauso wie "normalen" Arbeitnehmern. Oftmals wird die Zeit so intensiv genutzt, wie das junge Menschen gerne tun: Mehr oder weniger Entspannung auf Malle, romantisch unterwegs mit dem Partner oder Aktivurlaub zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. Was aber, wenn hierfür das Geld nicht reicht oder stattdessen sogar zuverdient werden muss? Dann hilft nur ein Ferienjob, oder?

Mehrere Gründe sprechen gegen einen Ferienjob für Azubis 
Mit einem Ferienjob ist das aber so eine Sache. Der Azubi müsste ja für einen anderen Arbeitgeber arbeiten. Geht das überhaupt? Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: Nein. Der Auszubildende hat einen Arbeitsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb. Er wird auch während seines Urlaubs vom Betrieb bezahlt und kann daher kein anderes Arbeitsverhältnis währenddessen eingehen. 

Zudem verlangt das Bundesurlaubsgesetz, welches auch für Auszubildende gilt, dass der Urlaub tatsächlich für die Erholung genutzt wird. Nach §8 darf ein Arbeitnehmer im Urlaub keine Erwerbsarbeit leisten, die dem Erholungszweck entgegensteht. Da sich Erwerbsarbeit und Erholung von Erwerbsarbeit eigentlich ausschließen, ist auch ein Ferienjob für Auszubildende tabu. 

Azubis sollten über Verbot der Ferienjobs Bescheid wissen 
Da viele Azubis das nicht wissen, sollten Sie als Ausbilder rechtzeitig einen entsprechenden Hinweis geben. So ersparen Sie sich im Zweifelsfall Ärger. Denn wird ein Azubi erstmal bei einem Ferienjob erwischt und Sie erfahren das, dann sind Sie praktisch gezwungen zu handeln. Daher ist es besser, von vornherein für klare Verhältnisse zu sorgen und dem Auszubildenden auf das Verbot hinzuweisen.