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FAQ zu Patentanmeldungen

Ein Patent anmelden gehört nicht zu den alltäglichen Aufgaben, die man so nebenbei erledigen kann. Neben Zeit ist vor allem etwas Fachwissen erforderlich. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Patent möglicherweise später leicht zu umgehen ist. Grundsätzlich kann jeder selbst eine technische Erfindung anmelden. Viele Formalitäten wurden in den letzten Jahren vereinfacht, dadurch ist es auch für Laien leichter geworden. Wer einen Patentanwalt hinzuzieht, profitiert von Kenntnissen im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen, perfekten Formulierungen sowie sinnvollen Kombination der einzelnen Instrumente miteinander. Zumindest empfiehlt sich eine inhaltliche Beratung, die spätere Kosten, beispielsweise für eine Umgestaltung, vermeiden kann.

FAQ zu Patentanmeldungen

FAQ zu Patentanmeldungen

Patentschutz – Was ist das?

Das Patent ist das geläufigste gewerbliche Schutzrecht für technische Erfindungen. Nach erfolgter Erteilung besteht der sogenannte Patentschutz für bis zu 20 Jahre. Während diesem Zeitraum besitzt der Patentinhaber das Exklusivrecht für die Verwertung der entsprechenden Erfindung.

Wie geht das Patentamt vor?

In der Regel führt es zunächst Recherchen durch, um herauszufinden, ob der Patenterteilung – nach veröffentlichtem Stand der Technik – etwas entgegenstehen könnte. Ist dies der Fall erhebt das Patentamt Beanstandungen. Die anmeldende Person erhält die Möglichkeit, eine Stellungnahme dazu abzugeben oder die Anmeldung zu ändern. Ziel ist es, sie in einen erteilungsreifen Zustand zu versetzen bzw. die Schutzfähigkeit überzeugend darzulegen. Ist dies gelungen, steht der Patenterteilung nichts mehr im Weg.

Gilt ein Patent weltweit?

Nein, ein einziges Weltpatent gibt es nicht. Wer Schutz für seine Erfindung auch in anderen Ländern wünscht, hat verschiedene Möglichkeiten:

  • mehrere Einzelanmeldungen in den gewünschten Ländern
  • europäische Patentanmeldung
  • internationale Anmeldung

Je nach den rechtlichen Vorgaben des betreffenden Staates ist die Patentanmeldung in Englisch oder der jeweiligen Landessprache zu verfassen. Für Patentübersetzungen empfiehlt sich in jedem Fall die Einschaltung eines professionellen Übersetzers wie die technical translation agency. Auch, wenn man selbst über sehr gute Kenntnisse in der geforderten Sprache verfügt, fehlen oft patentspezifische Fachausdrücke oder das Vokabular der jeweiligen Patentklasse. Auch die Erfahrung eines versierten Übersetzungsbüros ist in Bezug auf den inhaltlichen Aufbau und der Formatierung von Patentschriften nicht zu ersetzen.

Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung eines Patents?

In Deutschland erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dort stellen sich die Gebühren wie folgt dar:

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung für bis zu zehn Patentansprüche: 40 Euro; für jeden weiteren Anspruch: plus 20 Euro
  • Anmeldegebühr in Papierform für bis zu zehn Patentansprüche: 60 Euro; für jeden weiteren Anspruch plus 30 Euro
  • Rechercheantragsgebühr: 300 Euro
  • Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag: 150 Euro
  • Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag: 350 Euro
  • hinzu kommen ab dem 3. Patentjahr Jahresgebühren gemäß dem Kostenmerkblatt der DPMA

Gibt es Fördermittel für die Patentanmeldung?

Der Schutz einer technischen Innovation ist für den Erfinder von großer Bedeutung. Es kommt jedoch relativ häufig vor, dass sie aus finanziellen Gründen auf eine Patentanmeldung verzichten. Eine Lösung bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit der Förderung WIPANO. Wird der Antrag positiv beschieden, erhalten Erfinder eine Unterstützung in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Dies schließt auch die Ausgaben für die Recherche sowie Beratung durch einen Patentanwalt ein.

Welche Voraussetzungen gibt es für die WIPANO Förderung?

Antragsberechtigt sind sowohl Freiberufler mit naturwissenschaftlichem bzw. technischem Fokus als auch kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft. Darüber hinaus muss der Antragsteller über einen Standort in Deutschland verfügen. Weiterhin darf in den vorangegangenen fünf Jahre keine Patent- oder Gebrauchsanmeldung durchgeführt worden sein. Grundvoraussetzung ist außerdem, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Bildnachweis: fizkes / stock.adobe.com

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