Falscher Steuerbescheid? So wehren Sie sich richtig

Einen falschen Steuerbescheid vom Finanzamt brauchen Sie nicht hinzunehmen. Wehren Sie sich dagegen. Wie? Da gibt es zwei Möglichkeiten: Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie offenkundige Rechen- oder Schreibfehler entdeckt haben. Einspruch erheben Sie, wenn Sie mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden sind und dagegen vorgehen wollen. Im Unterschied zum Änderungsantrag verhindert ein Einspruch, dass der Steuerbescheid rechtskräftig wird.
Bei Rechen-, Eingabe- oder Flüchtigkeitsfehlern in Ihrem Steuerbescheid genügt ein formloser Antrag auf Änderung. Der zuständige Sachbearbeiter prüft die von Ihnen beanstandeten Punkte und ändert sie, wenn Sie Recht hatten. Die Begriffe „Einspruch“ oder „Widerspruch“ sollten in einem Änderungsantrag nicht vorkommen.
Bei gravierenden Fehlern in Ihrem Steuerbescheid müssen Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist von einem Monat müssen Sie unbedingt einhalten, denn unwidersprochen wird auch ein falscher Steuerbescheid nach ihrem Ablauf rechtskräftig.Die Begründung können Sie notfalls nachreichen. Mit Ihrem Einspruch veranlassen Sie eine erneute Prüfung des gesamten Steuerbescheids bei der Finanzbehörde.

Musterformulierung für Ihren Änderungsantrag:
Hiermit beantrage ich die Änderung meines Steuerbescheids vom (Datum). Meine Steuernummer lautet (Nummer).

Bei den Sonderausgaben liegt offensichtlich ein Schreib- oder Rechenfehler vor. Statt 667 € muss es richtig 967 € heißen. Diese Summe ergeben nämlich alle Belege, die ich geltend gemacht habe. Ich bitte Sie, diesen Posten umgehend zu ändern, und bedanke mich für Ihre Mühe.

Praxis-Tipp:
Haben Sie vergessen, mit der Steuererklärung bestimmte Belege einzureichen für Betriebsausgaben, die Sie geltend gemacht haben? Wenn das Finanzamt diese Ausgaben deshalb nicht anerkannt hat, dann stellen Sie innerhalb der Frist von einem Monat einen Änderungsantrag. Die vergessenen Belege reichen Sie mit der Begründung des Antrags ein.

Vorsicht:
Es kann durchaus sein, dass die Finanzbehörde zu einem Ergebnis kommt, das für Sie noch ungünstiger ausfällt als der ursprüngliche Steuerbescheid. Sie kann auch andere Punkte zu Ihren Ungunsten ändern, wenn sie dort noch Fehler bemerkt. In einem solchen Fall ist sie aber verpflichtet, Sie vorab zu informieren. Sie können den Einspruch dann zurückziehen und so den ursprünglichen Steuerbescheid rechtskräftig werden lassen.Der Einspruch allein hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, Steuernachzahlungen werden trotzdem sofort fällig. Dies können Sie nur vermeiden, wenn Sie gleichzeitig mit dem Einspruch einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ stellen.

Beachten Sie: Stellt sich allerdings im Einspruchsverfahren heraus, dass Sie dennoch Steuern nachzahlen müssen, erhebt das Finanzamt zusätzlich pro Monat 0,5 % Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag.

Beispielformulierung für einen Einspruch
Gegen den Steuerbescheid vom (Datum) erhebe ich Einspruch. Meine Steuernummer lautet (Nummer). Für meinen Einspruch habe ich folgende Gründe:(Hier führen Sie die Gründe im Einzelnen auf)Gleichzeitig beantrage ich Aussetzung der Vollziehung.