Fakten zum Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis steht immer wieder im Mittelpunkt bei Streitigkeiten zwischen Azubis und Ausbilder. Dabei muss das nicht sein. Das Berufsbildungsgesetz gibt in dieser Angelegenheit sehr gute Orientierung.

Muss ich den Ausbildungsnachweis wirklich führen? Darf ich das während der Arbeitszeit tun? Was passiert, wenn ich mich weigere oder das Führen des Ausbildungsnachweises über Monate vergesse? Azubis haben zum ehemaligen Berichtsheft häufig Fragen, die nur einen Rückschluss zulassen: Sie sind nicht gut genug informiert.  

Ausbildungsnachweis: Nutzen für Azubis und Ausbilder
Damit ein Auszubildender den schriftlichen Ausbildungsnachweis tatsächlich auch ernst nimmt, sollten Sie ihn umfassend über den Zweck informieren. Schließlich erfasst der Azubi so, was er tatsächlich gelernt hat und wie das im Zusammenhang mit seinem Berufsbild steht. Er wird damit in die Lage versetzt, selbst Lücken zu entdecken und darauf hinzuweisen. Zudem ist der schriftliche Ausbildungsnachweis auch Ansporn für die verantwortlichen Fachausbilder in den Abteilungen, ordentlich auszubilden und die Anforderungen auch tatsächlich zu erfüllen.

Sie selbst profitieren auch als Ausbildungsverantwortlicher – spätestens dann, wenn Sie Ihrer Kontrollpflicht nachkommen. Der Ausbildungsnachweis gibt Ihnen eine Zwischeninformation, welche Ausbildungsziele bereits erreicht wurden und welche nicht. So werden Sie auch schnell feststellen, in welchen Abteilungen qualitativ gut ausgebildet wird und in welchen weniger.  

Azubis können Ausbildungsnachweis während der Arbeitszeit führen
Azubis sind in der Tat verpflichtet, den Ausbildungsnachweis regelmäßig zu führen. Tun sie das nicht, dann kann eine Abmahnung fällig werden. Bessert sich die Situation nach mehrmaligem Abmahnen nicht, dann kann das sogar zu einer fristlosen Kündigung des Azubis führen. Soweit sollte es aber nicht kommen, wenn der Auszubildende sich seiner Verpflichtung und den möglichen Konsequenzen bei Verweigerung bewusst ist.  

Liegt der schriftliche Ausbildungsnachweis zur Abschlussprüfung nicht vollständig vor, dann werden Azubis nicht zur Prüfung zugelassen. Sie als Ausbilder sollten Ihren Auszubildenden daher ausreichend Zeit geben, während der Ausbildungszeit, das Berichtsheft zu führen. Das funktioniert beispielsweise gut, wenn die letzte halbe Stunde in der Woche grundsätzlich und offiziell dafür verwendet werden darf. Lassen Sie das Ihre Azubis wissen, die in dieser Frage dankbar über Rechtssicherheit sind.