Fahrtenbuch: Sie können wählen
Mit Ihrem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch ermitteln Sie normalerweise die Privatnutzung des Pkw. Liegt die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs bei mehr als 50%, können Sie an Stelle des Fahrtenbuchs auch die 1%-Methode anwenden.
Wenn Sie sich bei Ihrer Steuererklärung für das Fahrtenbuch entschieden haben sollten, können Sie Ihre Entscheidung im Nachhinein trotzdem noch rückgängig machen und sich für die 1%-Methode entscheiden. Das kann sich rechnen, wenn das Finanzamt beispielsweise bei einer Betriebsprüfung den Anteil der Privatnutzung erhöht hat. Ihre Entscheidung für das Fahrtenbuch können Sie mit einem Einspruch ändern – so lange Ihr Steuerbescheid noch keine Bestandskraft hat (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 30.05.2008, Az. 5 K 2268/06).
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