Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß geführt werden
Das bedeutet für Sie: Weisen Sie die auf Privatfahrten entfallenden Kosten durch entsprechende Belege nach. Zudem müssen Sie das Verhältnis der privaten zu den betrieblichen Fahrten durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch belegen.
Praxistipp: Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fahrtenbuch immer ordnungsgemäß führen. Notwendige Angaben sind: Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende einer betrieblich veranlassten Fahrt. Zudem müssen Sie das Reiseziel, den Reisezweck und die aufgesuchten Geschäftspartner angeben. Fehlende Angaben können Sie nachträglich anhand vorhandener Unterlagen ergänzen. Aber Vorsicht: Es reicht nicht ein solches Fahrtenbuch im Tabellenprogramm Ihres Computers zu führen. Sie müssen die Aufzeichnungen zeitnah im Auto machen.
Das bedeutet für Sie: Weisen Sie die auf Privatfahrten entfallenden Kosten durch entsprechende Belege nach. Zudem müssen Sie das Verhältnis der privaten zu den betrieblichen Fahrten durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch belegen.
Praxistipp: Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fahrtenbuch immer ordnungsgemäß führen. Notwendige Angaben sind: Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende einer betrieblich veranlassten Fahrt. Zudem müssen Sie das Reiseziel, den Reisezweck und die aufgesuchten Geschäftspartner angeben. Fehlende Angaben können Sie nachträglich anhand vorhandener Unterlagen ergänzen. Aber Vorsicht: Es reicht nicht ein solches Fahrtenbuch im Tabellenprogramm Ihres Computers zu führen. Sie müssen die Aufzeichnungen zeitnah im Auto machen.
Wird ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, kann das Finanzamt die Privatfahrten nach der 1-Prozent-Methode ansetzen (FG Berlin, 16.09.2003, Az.: 7 K 7400/02). Das führt nicht selten zu einer beträchtlichen Gewinnerhöhung und damit zu einer höheren Steuerlast.
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