"So geht es nicht", urteilte jetzt das Kölner Finanzgericht. Einzelne oder geringfügige Ungenauigkeiten (etwa eine vergessene Fahrt) rechtfertigen nicht, dass das Finanzamt stattdessen die 1-Prozent-Regelung anwendet. Wird Ihr Fahrtenbuch also wegen unerheblicher Fehler abgelehnt, dann legen Sie unbedingt Einspruch ein und berufen sich dabei auf folgendes Urteil: Finanzgericht Köln, AZ.: 10 K 4600/04.