Fachkundige Stelle zur Begutachtung eines Businessplanes

Viele Existenzgründer müssen bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln eine fachkundige Stellungnahme - bei der Arbeitsagentur auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt - beibringen. Diese fachkundige Stelle kann eine Unternehmensberatung oder ein Steuerberater sein, es kommen aber auch Kammern, Banken oder andere Institutionen und Verbände in Frage.

Geprüft wird, ob es sich bei dem Geschäftsvorhaben um eine tragfähige Existenzgründung handelt. Gerade bei Zuschüssen wird dies von den Arbeitsagenturen verlangt. Die fachkundige Stelle überprüft auf Grundlage des vorgelegten Businessplanes – und auch hierbei ist ein ordentlicher und gut strukturierter Businessplan erfolgsfördernd – sowohl das Geschäftskonzept als auch die kaufmännische Eignung des Existenzgründers.

Anhand des Textteils eines Businessplanes wird geprüft, ob die ganze Geschäftsidee nachvollziehbar ist. Dann wird das Produkt oder die Dienstleistung und die Machbarkeit bewertet. Schließlich werden die im Businessplan beschriebenen Zielgruppen und der Markt auf Aussicht auf Erfolg abgeklopft. Zum Schluss werden die im Businessplan veranschlagten Umsatz-, Kosten- und Gewinnprognosen auf Plausibilität geprüft.

Und wenn alles schlüssig ist, erhält der Existenzgründer die fachkundige Stellungnahme oder Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Damit kann er dann bei den Geldinstituten oder beim Träger der öffentlichen Zuschüsse seinen Antrag stellen.

Es gibt einige, die sich diese Mühe – so wie ich auch – kostenfrei machen, andere, vor allem öffentliche Institutionen und Kammern erheben einen Obolus von bis zu 150 Euro.

Gerne erstelle ich Ihnen auch eine solche fachkundige Stellungnahme. Mailen Sie mir einfach Ihren Businessplan zu oder reservieren Sie sich einen Besuchstermin.