Extra-Vergütung für WEG-Verwalter wegen Hausgeldklagen – das geht!

Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht wie geschuldet, wird eine Klage notwendig. Auch wenn die Eigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung betraut, bleibt doch immer noch Einiges an Arbeit an dem Hausverwalter hängen. Beschließen die Eigentümer der Gemeinschaft, diese Arbeiten zusätzlich pauschal mit 200 € zu vergüten, ist das nicht zu beanstanden (AG Bonn, Urteil v. 24.01.2018, Az. 27 C 136/17).

Gemeinschaft beschloss Sondervergütung von 200 € je Klage

Das Gericht hatte über den mehrheitlichen Beschluss einer Eigentümergemeinschaft zu entscheiden. Nach diesem sollte die Verwalterin für jede Klage gegen einen das Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer eine Pauschalgebühr in Höhe von 200 € erhalten. Die Sondervergütung sollte den zusätzlichen Aufwand abdecken, welcher der Verwalterin durch die Zuarbeit an den Rechtsanwalt entstehen. Drei Wohnungseigentümer waren mit dem Beschluss jedoch nicht einverstanden und erhoben Klage.

Bearbeitung von Gerichtsverfahren übersteigt normale Verwaltertätigkeit

Das Amtsgericht Bonn entschied: Der gefasste Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher wirksam. Die Bearbeitung der gerichtlichen Verfahren der Gemeinschaft überschreitet den vom Verwalter geschuldeten Leistungsumfang (§§ 27, 28 WEG). Daher ist es zulässig, für diesen Mehraufwand eine pauschale Sondervergütung zu zahlen.

Pauschale von 200 € pro Klage ist angemessen

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem zusätzlichen Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwand. Eine Zahlungsklage gegen einen säumigen Wohnungseigentümer ist mit einem erheblichen Aufwand für den Verwalter verbunden. So muss er die letzten Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen heraussuchen, kopieren und zusammenstellen, eingegangene und ausstehende Zahlungen dokumentieren und schließlich auch den Rechtsanwalt beauftragen und informieren. Hierfür sah das Gericht eine Pauschalgebühr von 200 € je Klage als angemessen an.

Fazit: Leider lässt sich in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht alles auf friedlichem Weg regeln. Es gibt Fälle in denen Sie den Weg zu Gericht nicht vermeiden können. Möchten Sie, dass Ihr Verwalter dem beauftragten Rechtsanwalt zuarbeitet, können Sie diesen Mehraufwand mit einer Sondervergütung belohnen. Eine Vergütung von 200 € pro Klage ist hierbei angemessen.

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