Explosionsschutz im Betrieb: Richtlinie und Anleitung

Immer wieder werden Führungskräfte und Unternehmer mit dem Thema Explosionsschutz im Betrieb konfrontiert. Die Richtlinie VEXAT regelt für den Betreiber die Maßnahmen für den Explosionsschutz. Eine Explosion kann überall dort entstehen, wo Staub entsteht oder wo mit Gasen gearbeitet wird. Oft wird das Risiko unterschätzt. Ist eine Explosion passiert, kostet das oft auch Menschenleben.

Der Arbeitgeber ist laut der VEXAT-Richtlinie verpflichtet, in seinem Betrieb das Risiko einer Explosion mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu treffen.

Hier sind einige Tipps, wie Sie das Risiko einer Explosion erkennen und die Gefährdung in Ihrem Betrieb vermeiden: 

  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb brennbare, feste, flüssige, gasförmige Stoffe vorhanden sind. Außerdem überprüfen Sie, ob sich diese auch bei einer Verarbeitung oder bei Hantieren bilden können.
  • Wenn brennbare Stoffe vorhanden sind oder sich bilden können, überprüfen Sie bitte, ob sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Dabei kann Ihnen Ihre interne oder externe Sicherheitsfachkraft oder ein Explosionsschutz- Experte behilflich sein.
  • Beurteilen Sie mit Hilfe des Sicherheitsexperten auch, inwieweit von den explosionsfähigen Stoffen eine Gefahr ausgeht.
  • Wenn die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich ist, treffen Sie geeignete Schutzmaßnahmen. Diesem Thema wird ein eigener Teil aus unserer Serie gewidmet.
  • Setzen Sie bevorzugt Stoffe oder Zubereitungen in Ihrem Betrieb ein, die keine explosionsfähige Atmosphäre bilden können.
  • Kann in Ihrem Betrieb eine explosionsfähige Atmosphäre nicht verhindert werden, sind folgende Umstände zu beurteilen: Die Wahrscheinlichkeit und Dauer einer explosionsfähigen Atmosphäre, die Entstehung oder Wirksamkeit einer Zündquelle und die zu erwartende Auswirkung einer Explosion.
  • Aus den vorangegangenen Punkten können Sie nun die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten ableiten. 

Maßnahmen für einen Explosionsschutz im Betrieb, gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2152): 

  1. Verhinderung der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre
  2. Verhinderung der Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre
  3. Beschränkung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß

Außerdem müssen laut TRBS 2152 die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen eines in sich widerspruchsfreien Explosionsschutzkonzeptes im Betrieb ausgewählt und bewertet werden. Die getroffenen Maßnahmen für den Explosionsschutz müssen im Explosionsschutzdokument festgehalten werden.