Explosionsschutz im Betrieb: Die ATEX Richtlinie

Explosionsschutz: Immer wieder kann es in Betrieben zur Explosion kommen. Die Folgen sind oft fatal. Nicht nur Gebäude werden dem Erdboden gleich gemacht, sondern es können vor allem auch Menschen ums Leben kommen. Die ATEX Richtlinie ist ein Regelwerk, welches unter anderem das Thema Explosionsschutz im Betrieb zum Thema hat.

Stellen Sie sich vor, Sie stehen in einer Tischlerei. Am Boden liegt kein Staub. Alles ist sauber. Die Maschinen an denen gearbeitet werden, sind an eine Absauganlage angeschlossen. Jeder Mitarbeiter arbeitet konzentriert und motiviert. Plötzlich – eine laute Explosion – die Wände wackeln.

Was ist passiert? Aufgeregt rennen alle Leute aus der Halle in Sicherheit. Erst nach einiger Zeit wagt man es, nachzusehen, woher der riesige Knall kam: Er kam direkt von dem Filter der Absauganlage. 

Die Tischlerei in unserem Beispiel wurde mit einer modernen Absauganlage ausgestattet, die bereits eine Schutzeinrichtung im Falle einer Explosion ist. Kein Gebäude und kein Mensch kamen dabei zu Schaden. Lediglich die Berstscheibe am Filter hat es zerrissen. Der laute Knall bei der Explosion kam lediglich von der Druckentlastung. 

Hätte die Absauganlage keinen Schutz gegen eine Explosion gehabt, wären mit Sicherheit die umliegenden Gebäude und Menschen zu Schaden gekommen.

Explosionsschutz: Wichtige Punkte zur ATEX Richtlinie

  • Die ATEX Richtlinie wurde im Jahr 2003 eingeführt und regelt die Sicherheit der zu liefernden Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel. 
  • Im Rahmen der Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG hat er die Gefährdung seiner Beschäftigten durch Explosion zu ermitteln. Dazu dient die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. 
  • Wenn die Gefährdung durch eine Explosion besteht, haben Betreiber und Hersteller alle Maßnahmen zu treffen, die eine Explosion verhindern. Besteht ein mögliches Explosionsrisiko am betreffenden Arbeitsplatz, ist diese Tatsache dem Lieferanten der Maschine, Anlage oder Betriebsmittel mitzuteilen. 
  • Der Lieferant einer solchen Anlage hat laut ATEX seinerseits dafür zu sorgen, dass sein Produkt für den Betreiber mit einer höchst möglichen Sicherheit gegen eine Explosion ausgerüstet ist. 
  • Die Sicherheit der Anlage, Maschinen oder Betriebsmittel gemäß ATEX ist auch auf einem entsprechenden Dokument, wie z. B. der CE- Konformitätserklärung oder einem entsprechendem Gutachten nachzuweisen.