Expertenrat zur Passivierung von Verbindlichkeiten: Patronatserklärung reicht nicht
Passivierung von Verbindlichkeiten: Patronatserklärung reicht nicht Expertenrat: Gibt eine "Mutter" für ihre "Tochter" eine so genannte, "harte Patronatserklärung" ab, berechtigt dies noch nicht zur Passivierung etwaiger Verpflichtungen, die sich aus der Patronatserklärung ergeben könnten. Das folgt aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Begründung des Gerichts: Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit der Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung tatsächlich zu rechnen ist (BFH; Urteil vom 25. Oktober 2006, Az.: I R 6/06, veröffentlicht am 7. Januar 2007).
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