Expertenrat für Selbstständige: Die Kleinunternehmerregelung und ihre Folgen

Selbstständige stehen oft vor steuerlichen Problemen, da die wenigsten sich mit dieser Materie wirklich gut auskennen. Meist fehlt neben der Selbstständigkeit auch einfach die Zeit, sich mit derlei Problemen zu beschäftigen. Dem kann Abhilfe geschaffen werden. Wichtig für Selbstständige ist die so genannte Kleinunternehmerregelung. Steuerexperte Heiko Beyer stellt Ihnen heute diese Kleinunternehmerregelung und die damit verbundenen steuerlichen Folgen vor.

Die Kleinunternehmerregelung und ihre steuerlichen Folgen
Besonders verbreitet ist die Kleinunternehmerregelung in Deutschland bei Onlinehändlern. Die  kann auf Antrag oder bei der steuerlichen Erstanmeldung beim Finanzamt in Anspruch genommen werden. Diese Regelung erleichtert dem Unternehmer und dem Finanzamt die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze.

Aber so beliebt die Kleinunternehmerregelung auch ist, so unsicher sind sich viele betroffene Händler über die genauen Rechte und Pflichten sowie Grenzen und Vorschriften, die die Kleinunternehmerregelung so mit sich bringt.

Immer wieder hört und liest man im Internet von Hilfe suchenden Onlinehändlern, die im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung Nachfragen oder umsatzsteuerliche Nachforderungen seitens des Finanzamts erhalten haben. Vielfach mangelt es den Betroffenen einfach an den nötigen Informationen.

Entsprechende Regelungen und Vorschriften werden schlecht recherchiert oder man verlässt sich auf die Aussage von Bekannten und Verwandten. Wann aber die Umsatzsteuer-Nachforderung vom Finanzamt erstmal auf dem Tisch liegt, kann auch der Steuerberater in der Regel nicht mehr viel dagegen tun. Höchstgrenzen der Kleinunternehmerregelung
Viele wissen nicht, dass der Begriff der Kleinunternehmerregelung ausschließlich im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer steht. Kleinunternehmer sind von der gesetzlichen Verpflichtung, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, befreit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine nebenberufliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt.

Die entsprechende Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung sind 17.500 € Umsatz inklusive Umsatzsteuer im vergangenen und weniger als 50.000 € im laufenden Jahr. Gerade wenn die Geschäfte gut laufen, werden diese Grenzen oft nicht so genau im Auge behalten – die fatalen Folgen offenbaren sich dann erst im Folgejahr in Form einer saftigen Nachversteuerung der gesamten Umsätze.

Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt
Die Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt bestehen vordergründig in der rechtzeitigen Abgabe der unterschiedlichen Steuererklärungen bei dem Finanzamt. Bis zum 31. Mai eines jeden Jahres muss der Kleinunternehmer folgende Steuererklärungen bei seinem Finanzamt einreichen:

  • Die Umsatzsteuererklärung, wobei hier lediglich die Angaben zum Gesamtumsatz genügen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch gegeben sind.
  • Eine Gewerbesteuererklärung. Erfahrungsgemäß wird der Kleinunternehmer sich jedoch in den Grenzen des Freibetrags bewegen, so dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss und
  • Die Einkommenssteuererklärung. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt auch die Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen (nicht Gewinn und auch nicht Gesamtumsatz) 17.500 € unterschreiten, können eine formlose Gewinnermittlung einreichen.