Existenzgründungsdarlehen: Finanzierung mit günstigen Zinssätzen

Mit Existenzgründungsdarlehen fördert die Bundesregierung die Gründung selbstständiger Existenzen für die Bereiche Handel, Handwerk, mittelständische Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe und freie Berufe. Darlehen aus den Programmen ERP-Existenzgründungsdarlehen und DtA-Existenzgründungsdarlehen müssen Sie vor Beginn Ihrer Existenzgründungsmaßnahme über Ihre Hausbank beantragen.
Sie können damit alle Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer finanzieren, wobei auch der Warenbestand und die Markterschließungskosten zu den Investitionen gerechnet werden. Kredithöchstgrenzen von rund einer Million Euro in den neuen und rund 500.000 Euro in den alten Bundesländern. Der Finanzierungsanteil beträgt maximal 50 Prozent. Einzelne Bundesländer haben eigene Programme für Existenzgründungsdarlehen aufgelegt, die teilweise noch günstiger sind als das Bundesprogramm.
Laufzeit:
Bis 15 Jahre, bei Bauvorhaben bis 20 Jahre, davon jeweils bis höchstens 5 Jahre tilgungsfrei.
Rückzahlung:
In regelmäßigen halbjährlichen Tilgungsraten.
Absicherung:
Bankübliche Sicherheiten. Die Absicherung liegt im Ermessen Ihrer Hausbank.
Tipp: Beantragen Sie eine 40-prozentige Haftungsfreistellung. Falls Ihre Sicherheiten nicht ausreichen sollten, können Sie auch bei einer Bürgschaftsbank einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft stellen.

Konditionen: Günstig

Die Bedingungen bei Existenzgründungsdarlehen sind immer günstiger als für Kapitalmarktdarlehen.
Vorteile: Fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind jederzeit möglich. Durch die Möglichkeit einer 40-prozentigen Haftungsfreistellung brauchen Sie nicht die volle Kreditsumme abzusichern.
Nachteile: Schematische Kreditbedingungen, die nicht verhandelbar sind. Teilweise lange Bearbeitungszeiten.