Existenzgründung in der Gastronomie: 3 unerlässliche Voraussetzungen

Der Weg zum eigenen Restaurantbetrieb erfordert ein hohes Maß an Vorbereitungsarbeit und Verantwortungsbewusstsein. Lesen Sie hier, welche Dinge Sie bei der Existenzgründung in der Gastronomiebranche beachten sollten.

Bevor der Traum in die Realität umgesetzt werden kann, gilt es im Gründungsprozess folgende wichtige Aspekte zu berücksichtigen:

1. Standort und Immobilie passend wählen

Eines der wohl wichtigsten Entscheidungskriterien ist die Wahl der passenden Location. Diese hängt unter anderem vom geplanten Angebot und der Zielgruppe ab. Auch ist es ratsam, eine Konkurrenzanalyse durchzuführen und sich im Vorfeld einen klaren Überblick über mögliche Chancen und Risiken zu verschaffen. Ist die geeignete Immobilie erst einmal gefunden, sollte eine Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten erfolgen.

1.1. Hygienische Voraussetzungen an den Standort

Allen voran ist die oberste Priorität auf die hygienischen Voraussetzungen zu legen. Laut hotelier.de muss die Küche ausreichend Platz aufweisen, um diese problemlos in folgende voneinander abgetrennte Bereiche aufteilen zu können:

  • Die Raumhygiene: Hier muss sichergestellt werden, dass eine Rutschgefahr bei den Fußböden ausgeschlossen ist. Des Weiteren sollten die Böden einfach und schnell zu reinigen sein. Dies gilt auch für Wände, Türen und Fenster. Um der Bildung von Feuchtigkeit entgegenzuwirken, müssen Restaurantküchen über ausreichend Belüftungsmöglichkeiten verfügen. Die Waschbecken zum Händewaschen müssen deutlich von den Waschbecken zur Lebensmittelreinigung getrennt sein.
  • Die hygienische Ausstattung: Lager- und Arbeitsflächen müssen leicht zu reinigen sein und dürfen keine Giftstoffe an Lebensmittel abgeben. Um hier von vornherein Fehlerquellen zu vermeiden, lohnt sich die Anschaffung einer speziellen Gastronomiekücheneinrichtung. Diese Küchen sind speziell auf die Anforderungen der Lebensmittelhygiene in Restaurants abgestimmt und oft für Betriebe unterschiedlicher Größe zu erhalten.
  • Die Personalhygiene: Im Restaurantbetrieb ist es selbstverständlich, dass von jedem Personal stets eine entsprechende Körperhygiene zu erwarten ist. Jeder Mitarbeiter sollte deshalb dazu angehalten werden, sich nach jeder Verunreinigung die Hände zu waschen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Schmuck bei der Zubereitung von Speisen abzulegen ist. Hier besteht unter anderem die Gefahr, dass diese unerwünschte Giftstoffe abgeben oder Kleinteile wie Steine und ähnliche Verzierungen verloren gehen und im schlimmsten Fall unbemerkt in die Mahlzeit der Kundschaft geraten.
  • Die Lebensmittelhygiene: Vor Zubereitung der Speisen sollten sämtliche Lebensmittel vorab gründlich auf Verunreinigungen oder Schädlingsbefall überprüft werden. Für die ordnungsgemäße Lagerung der Lebensmittel gibt es entsprechende gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Kennzeichnungen und Preisschilder dürfen nicht unmittelbar in Kontakt mit den Nahrungsmitteln geraten. Grundsätzlich müssen tierische Produkte getrennt von pflanzlichen Produkten aufbewahrt werden.

1.2. Wirtschaftliche Voraussetzungen an den Standort: Wie hoch ist das Gewinnpotenzial?

Sind die hygienischen Gegebenheiten erfüllt, sollte als nächster Punkt geprüft werden, wie viele Gäste empfangen werden können:

  • Ist ausreichend Platz vorhanden, dass sich der gesamte Restaurantbetrieb rechnet und die jeweiligen Deckungsbeiträge und Gewinne mühelos erreicht werden können?
  • Ist gegebenenfalls zusätzlicher Platz für eine Außengastronomie vorhanden?
  • Wie verhält es sich mit den umliegenden Gewerbetreibenden und deren Aktivitäten? Besteht hier die Gefahr, dass diese in direkter Konkurrenz mit dem eigenen Betrieb stehen könnten?

Wichtig ist ebenfalls, dass sowohl Eingangsbereiche als auch Innenräume keine Gefahrenquellen bergen und jederzeit als sicher gelten. Auch sollte die Immobilie auf augenscheinliche Kleinigkeiten, wie ausreichend vorhandene Elektroanschlüsse, überprüft werden.

2. Persönliche Voraussetzungen zur Existenzgründung in der Gastronomiebranche

Wie für jeden Betrieb gibt es auch in der Gastronomie bestimmte Faktoren, die maßgeblich zum Erfolg oder Misserfolg des eigenen Geschäftes beitragen können. Diese lassen sich sowohl in persönliche als auch in gesetzliche Voraussetzungen unterteilen.

Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen Punkte wie der eigene Elan oder die Geschäftsidee. Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert viel Mut und Selbstdisziplin. Bestehen Zweifel und Unsicherheit, sollte das Vorhaben im Vorfeld noch einmal gründlich überdacht werden und gegebenenfalls professionelle Berater hinzugezogen werden.

Die Gefahr ist zu groß, dass sich eine unsichere und negative Ausstrahlung auf die Gäste überträgt und letztendlich zu qualitativen Einbußen führen. Hierzu kann schlichtweg zählen, dass die Unsicherheit als Unfreundlichkeit gewertet wird und einen unerwünschten schlechten Ruf zur Folge hat. Deshalb sollte sich laut der Handelskammer Hamburg jeder Existenzgründer unter anderem mit den folgenden Grundsatzfragen auseinandersetzen:

  • Wie steht es mit der körperlichen und geistigen Belastbarkeit?
  • Ist genügend Unterstützung durch Freunde, Familie oder gegebenenfalls professionelle Unternehmensberater gegeben?
  • Wie hoch ist die eigene Risikobereitschaft?
  • Ist ein gesundes Maß an Kontaktfreudigkeit und positiver Ausstrahlung zur Kundengewinnung gegeben?
  • Sind generell Branchenvorkenntnisse und kaufmännische Berufserfahrung vorhanden? Diese können entweder durch eigene Erfahrungswerte oder alternativ durch Mitarbeiter abgedeckt werden.

Heutzutage gelingt es Existenzgründern selten, durch Zufall an Erfolg zu gelangen. Deshalb zählt ein ausgereifter Businessplan, wie er hier beispielhaft gezeigt wird, ebenfalls zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen. So werden neben den finanziellen Gegebenheiten auch sämtliche Punkte zur effektiven Zielgruppenansprache sowie Selbstvermarktungsmaßnahmen mit berücksichtigt.

3. Gesetzliche Voraussetzungen

Vor der eigentlichen Eröffnung müssen noch einige gesetzliche Hürden genommen werden. So benötigt jeder Betrieb eine offizielle Gastronomiekonzession. Diese ist laut hotelier.de Pflicht und erfordert bei Antragsstellung unter anderem die Vorlage der folgenden Dokumente:

  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis,
  • ein gültiger Miet- bzw. Pachtvertrag über die Gaststättenräume,
  • ein Nachweis über eine erfolgte Gesundheitsbelehrung, der bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen ist,
  • eine offizielle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass die Unbedenklichkeit des unternehmerischen Vorhabens bestätigt,
  • die Anmeldebestätigung als Gaststättengewerbe.

Weitere Pflichten und Voraussetzungen können unter anderem von Unternehmensberatern eingeholt werden, die sich auf die Existenzgründung spezialisiert haben. Die erforderlichen Maßnahmen mögen für den ein oder anderen auf den ersten Blick überwältigend wirken. Jedoch zahlt sich deren Abarbeitung letztendlich aus, wenn sich bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen die Türen zum eigenen Betrieb öffnen und das lang ersehnte Ziel der Selbstständigkeit erreicht ist.

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