Excel-Fahrtenbuch noch nicht offiziell erlaubt
Die einzelnen Eintragungen können nachträglich geändert werden, ohne dass dies vom Excel-Fahrtenbuch aufgezeichnet oder dokumentiert wird. Stimmt, aber wie will der Fiskus ein nachträgliches erstelltes Fahrtenbuch erkennen? Die gleiche ordentliche Handschrift oder derselbe Stift sind schon lange kein Beweis mehr, dass das Fahrtenbuch nicht nachträglich erstellt worden ist; vgl. z.B. BFH, Urteil vom 24.02.2000, Az. IV B 83/99.
Diktat der Finanzverwaltung in Sachen Excel-Fahrtenbuch
Der o.g. Beschluss über das Excel-Fahrtenbuch ist bisher nicht amtlich veröffentlicht worden. Die BFH-Richter haben den Vorgang zurück an das Finanzgericht Düsseldorf gegeben, das über den Sachverhalt erneut entscheiden muss. Bis hier ein Urteil vorliegt, sollten Sie sich dem Diktat der Finanzverwaltung beugen. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, ihr Fahrtenbuch entwederin handschriftlicher Form odermittels einer Software zu führen, die eine nachträgliche Veränderung der Daten unmöglich macht.
Tipp:
Verzichten Sie besser auf ein Excel-Fahrtenbuch. Denn schließt sich letztendlich der BFH der Finanzamtsmeinung an, ist das Excel-Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß und Sie müssen die Privatfahrten nachträglich auf der Grundlage der 1-%-Regelung ermitteln.
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