Ethikrichtlinien demnächst auch in Deutschland

Aus den USA wehen derzeit strenge Ethikrichtlinien über den Atlantik. Der Boing-Chef Stonecipher musste seinen Arbeitsplatz räumen, nachdem seine Affäre mit einer Mitarbeiterin bekannt wurde. Und Wal-Mart versucht sogar seine Ethikrichtlinien auf Deutschland zu übertragen.
Ethikrichtlinien bei Wal-Mart
Bei Wal-Mart heißt es in den Ethikrichtlinien unter anderem: "Sie dürfen nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung treten, wenn Sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können oder der Mitarbeiter Ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen kann."
Das Antidiskriminierungsgesetz macht Ethikrichtlinien sinnvoll
Der Versuch von Wal-Mart scheiterte, weil der Betriebsrat nicht beteiligt wurde. Im Zuge des Antidiskriminierungsgesetzes werden sich Betriebsvereinbarungen über ethisches Verhalten aber voraussichtlich auch hier durchsetzen.
Bei Firmen wie Siemens, ABB, DaimlerChrysler oder SAP gibt es Ethikrichtlinien bereits – meist als "Code of Ethics" bezeichnet.
Eine Begründung:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Benachteiligungen oder Belästigungen in Ihrem Betrieb unterbleiben. Die Betriebsvereinbarung kann hier als vorbeugende Maßnahme gelten.
Die deutschen Ethikrichtlinien sind typischerweise allgemeiner gehalten als die amerikanischen Ethikrichtlinien. Einmischung ins Privatleben werden vermieden und wären wohl auch unzulässig. Sinvoll sind jedoch Regelungen zu folgenden Aspekten:
  • Ansehen des Arbeitgebers:
    Jeder Arbeitnehmer ist gehalten, sich so zu verhalten, dass das Ansehen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird.
  • Diskriminierung:
    Diskriminierungen wegen Geschlechts, Alters oder Herkunft sowie sexuelle oder persönliche Belästigung werden nicht geduldet.
  • Bestechung und Vorteilsnahme:
    Die Mitarbeiter dürfen keine unzulässigen Vorteile anbieten, um einen Auftrag zu erhalten. Geschenke oder Einladungen von Geschäftspartnern dürfen nicht bzw. nur bis zu einem bestimmten Wert angenommen werden.
  • Vertraulichkeitsklausel:
    Die Mitarbeiter sind verpflichtet, betriebliche Informationen, die der Allgemeinheit nicht bekannt werden sollen, vertraulich zu behandeln.
  • Interessenkonflikte:
    Beteiligungen an Konkurrenzunternehmen oder anderen Geschäften, die zu einem Interessenkonflikt führen können, sind zu vermeiden.
  • Betriebliches Eigentum:
    Hier wird geregelt, ob und in welchem Umfang betriebliches Eigentum privat genutzt werden darf.

Beachten Sie bei den Ethikrichtlinien: Wenn Sie keinen Betriebsrat haben, können Sie die Ethikrichtlinien kraft Ihres Direktionsrechts einführen.