Es ist soweit: Neuordnung der Büroberufe in 2014

Es sollte eigentlich keine 23 Jahre lang dauern, bis ein wichtiger Ausbildungsberuf neu geordnet wird. Manchmal kann es aber doch passieren. Bei den Büroberufen, die in fast allen Wirtschaftsbereichen relevant sind, mussten sich die Azubis und Ausbilder lange Zeit gedulden. Jetzt ist es aber soweit: Die Neuordnung der Büroberufe ist da.

Im August 2014 wird die neue Ausbildungsordnung für Büroberufe in Kraft treten. Der neue Ausbildungsberuf heißt dann "Kaufmann für Büromanagement." Der gängige Begriff Bürokaufmann wird dann von der Bildfläche der Berufsbezeichnungen verschwinden. Das wird für viele gewöhnungsbedürftig sein.

Rückblende: Im Jahr 1991 trat die zurzeit noch gültige Ausbildungsordnung für Büroberufe in Kraft. Damals wurde der zweijährige Ausbildungsberuf "Bürogehilfin" durch den dreijährigen Beruf "Kaufmann für Bürokommunikation" ersetzt. Dieser sollte – so war es jedenfalls in zahlreichen Betrieben angedacht – kein Beruf sein, der "bessere Sekretärinnen" ausbildet. Er sollte für junge Männer gleichermaßen attraktiv sein wie für junge Frauen. Dies hat leider nicht funktioniert. Letztendlich wurde dieser Beruf doch als Frauenberuf interpretiert.

Kaufmann für Büromanagement: Spezialisierung erwünscht

In Zukunft wird es nur noch einen (Büro-)Beruf geben, bei dem man sich allerdings spezialisieren kann. Von 10 möglichen Qualifikationsbausteinen sollen 2 gewählt werden. Diese Wahlqualifikationen von jeweils 5 Monate Dauer sind in folgenden Bereichen möglich:

  • Auftragssteuerung und Koordination
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • kaufmännischer Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Einkauf und Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Personalwirtschaft
  • Assistenz und Sekretariat
  • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
  • Verwaltung und Recht
  • öffentliche Finanzwirtschaft

Die Wahl dieser Qualifikationsbausteine ist unter anderem auch vom Ausbildungsbetrieb abhängig. So sind die beiden letztgenannten speziell für die Ausbildung im öffentlichen Dienst konzipiert worden.

Die Abschlussprüfung wird künftig als sogenannte gestreckte Prüfung absolviert werden, was bei neu-geordneten Ausbildungsberufen mittlerweile üblich geworden ist. Damit entfällt die Zwischenprüfung, wobei der erste Teil der Abschlussprüfung bereits nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt wird.

Dies hat den Vorteil, dass bereits in der Mitte der Ausbildung ein Leistungsnachweis ansteht, der auch prägend für die Gesamtnote ist. Dies dürfte den Azubi zu einer motivierten Vorbereitung bewegen. Die bisherigen Erfahrungen mit gestreckten Abschlussprüfungen in anderen Berufen sind überwiegend positiv.