Erweiterung des Schuldzinsenabzuges (Teil 1)

Die Höhe der Abzugsfähigkeit der Werbungskosten spielt bei gemischt genutzten Gebäuden eine erhebliche Rolle. Der Beitrag zeigt, wie der Schuldzinsenabzug gedeckt von höchstrichterlicher Rechtssprechung deutlich erweitert werden kann.

Grundsachverhalt des Beispielfalls zum Schuldzinsenabzug
Herr Fuchs möchte ein Zweifamilienhaus, das aus zwei gleich großen Wohneinheiten besteht, für 400.000 EUR erwerben. Zur Finanzierung stehen im 200.000 EUR Eigenkapital sowie derselbe Betrag in Fremdkapital zur Verfügung. Das OG möchte Herr Fuchs mit seiner Gattin zu Wohnzwecken nutzen. Das Erdgeschoss ist an fremde Dritte vermietet, was auch so bleiben soll.

Weiterführung des Beispiels ohne Gestaltung
Der Notarvertrag enthält nur die Angabe eines Gesamtkaufpreises. Zu dessen Begleichung lässt Herr Fuchs sich das Darlehen auf sein Girokonto auszahlen und überweist daraufhin den gesamten Kaufpreis auf das Notaranderkonto. Das Kapital und damit die Schuldzinsen gelten wie folgt als verwendet:

Obergeschoss: 
50% Eigenkapital 100.000 EUR
50% Fremdkapital 100.000 EUR

Erdgeschoss: 
50% Eigenkapital 100.000 EUR 
50% Fremdkapital 100.000,00 EUR

Da nur das Erdgeschoss zur Einkünfteerzielung genutzt wird, können nur die Schulzinsen des auf das EG entfallenen Fremdkapitals genutzt werden. Es können nur 50% aller Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden.

Weiterführung des Beispiels mit Gestaltung
Der notarielle Vertrag bezeichnet einen Gesamtkaufpreis von 400.000 EUR. Im Notarvertrag wird festgehalten, dass dieser zu 200.000 EUR auf das Erdgeschoss und zu 200.000 EUR auf das Obergeschoss entfällt, da die Wohneinheiten gleich groß und auch gleichwertig sind. Unter allgemeinen Verkehrsgesichtspunkten ist diese Aufteilung zutreffend.

Herr Fuchs lässt das Darlehen unter dem Verwendungszweck "Wohneinheit Erdgeschoss" direkt auf das Notaranderkonto überweisen. Sein Eigenkapital zahlt er mit der Kennzeichnung "Wohneinheit Obergeschoss" gesondert auf das Notaranderkonto ein. Das Kapital gilt wie folgt als verwendet:

Obergeschoss:
100% Eigenkapital 200.000 EUR 

Erdgeschoss: 
100% Fremdkapital 200.000 EUR 

Das Darlehen wird zu 100% zur Einkünfteerzielung genutzt, weshalb 100% der Schuldzinsen abzugsfähig sind.