Zugverspätungen und Kostenerstattung
Bei einer Zugverspätung zählt die Abweichung von der Ankunftszeit am Zielort. Beträgt sie mehr als 60 Minuten, können Sie 25 Prozent des Fahrpreises geltend machen. Hat Ihr Zug am Zielort mehr als 120 Minuten Verspätung, bekommen Sie die Hälfte des Fahrpreises zurück. Die Bagatellgrenze für die Kostenerstattung bei Zugverspätungen liegt bei vier Euro, bei geringeren Beträgen gibt es keine Erstattung.
Zugverspätungen: Sonderregelungen im Nahverkehr
Bei Nahverkehrszügen gibt es noch eine Besonderheit: Im Nahverkehr bis 50 Kilometer können Sie auch Fernverkehrszüge benutzen, wenn es zu Zugverspätungen von mehr als 20 Minuten kommt. Sie können dann ohne Zusatzkosten einen IC oder ICE benutzen.
Zugverspätungen und Reiseabbruch
Wenn sich unterwegs Zugverspätungen von mehr als 60 Minuten abzeichnen, dürfen Sie die Reise abbrechen und sich die Kosten für Hin- und Rückfahrticket erstatten lassen – denn die Weiterfahrt wäre sinnlos, wenn durch eine Zugverspätung ein fester Termin am Bestimmungsort nicht mehr einzuhalten ist.