Erst zum 1. Januar 2008: der Gebäude-Energiepass kommt

Bis die Bundesregierung die Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen hatte, dauerte es lange genug. Jedoch die ursprünglich schon für 2005 angekündigte Verpflichtung für Immobilienbesitzer, bei Verkauf oder Vermietung einen Energiepass für ihr Gebäude vorzulegen, tritt nun doch erst zum Januar 2008 in Kraft.
2 Arten von Energiepässen
Lange war umstritten, ob es ein verbrauchs- oder ein bedarfsorientierter Energiepass werden sollte. Ersterer gibt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes an. Vorteil: Das ist einfach und billig zu ermitteln. Nachteil: Der tatsächliche Energieverbrauch sagt mehr über die (Heiz-)Gewohnheiten der Bewohner aus als über den Zustand des Gebäudes.
Anders der bedarfsorientierte Energiepass. Er beinhaltet die vergleichsweise aufwändige theoretische Berechnung des für die Heizung benötigten Energieaufwands. Zusätzlich sollen Vorschläge für Maßnahmen hinein, welche die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern.

Eigentümer haben die Wahl beim Energiepass
Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten können wählen, ob sie den bedarfs- oder den verbrauchsorientierten Energiepass ausstellen lassen. Dasselbe gilt für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. später auf diesen Stand gebracht wurden. Nur für vor 1977 errichtete Gebäude, die nicht diesem Standard entsprechen, ist der bedarfsorientierte Energiepass verpflichtend vorgeschrieben.

Absatzchance für SHK-Betriebe
Wenn Sie sich als Energieberater qualifizieren oder sich als Fachbetrieb für Energieeffizienz-Maßnahmen profilieren, haben Sie Zugang zu einem attraktiven Markt: Etwa 17 Mio. Wohngebäude gibt es in Deutschland, von denen ca. 20 % jedes Jahr neu vermietet oder verkauft werden. Das ergibt allein für 2008 einen Bedarf von über 3 Mio. Energiepässen mit anschließender Nachfrage nach entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen.