Eigentümer haben die Wahl beim Energiepass
Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten können wählen, ob sie den bedarfs- oder den verbrauchsorientierten Energiepass ausstellen lassen. Dasselbe gilt für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. später auf diesen Stand gebracht wurden. Nur für vor 1977 errichtete Gebäude, die nicht diesem Standard entsprechen, ist der bedarfsorientierte Energiepass verpflichtend vorgeschrieben.
Absatzchance für SHK-Betriebe
Wenn Sie sich als Energieberater qualifizieren oder sich als Fachbetrieb für Energieeffizienz-Maßnahmen profilieren, haben Sie Zugang zu einem attraktiven Markt: Etwa 17 Mio. Wohngebäude gibt es in Deutschland, von denen ca. 20 % jedes Jahr neu vermietet oder verkauft werden. Das ergibt allein für 2008 einen Bedarf von über 3 Mio. Energiepässen mit anschließender Nachfrage nach entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen.