Ersatzartikel müssen Ihre Kunden nicht akzeptieren
Folge: Die beanstandete Klausel wird als nichtig und damit als nicht vereinbart behandelt. Betroffene Kunden können Ersatzartikel als mangelhaft monieren, Nachbesserung verlangen und gegebenenfalls sogar vom Kaufvertrag zurücktreten.
Tipp: Spekulieren Sie nicht darauf, dass Ihr Kunde sich mit einem Ersatzartikel zufrieden geben wird. Behalten Sie besser das "Heft des Handelns" in der Hand. Anstelle der Klausel, die der BGH "gekippt" hat, empfiehlt sich folgende vertragliche Regelung:
"Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, sind wir gegenüber dem Besteller zum Rücktritt berechtigt. Der Besteller wird in diesem Fall umgehend darüber informiert."
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