Erlaubnis auch für Werbefaxe an Unternehmen erforderlich
Das Urteil bedeutet für Sie: Bisher konnten Sie Unternehmen bedenkenlos Werbefaxe zuschicken, wenn Ihr Angebot zu dem Unternehmen passte. Eine ausdrückliche Einverständniserklärung brauchten Sie nur von Verbrauchern. Dieses Urteil zeigt: Heute verlangen die Gerichte auch für Werbefaxe an Unternehmen eine Erlaubnis. Versenden Sie also auch keine Einladungen aufs Geratewohl per Fax!
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