Was ist eigentlich die Werbungskostenpauschale?
Die Werbungskostenpauschale ist ein sogenannter Pauschbetrag/Freibetrag, der schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit einbezogen wird und dem Steuerpflichtigen mehr Nettolohn haben lässt.
Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass der Durchschnittsarbeitnehmer zum Beispiel nur bis zu 10 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnt, einen kleinen Beitrag an eine Gewerkschaft bezahlt und eventuell kleinere Ausgaben bezüglich Fortbildung hat. Insgesamt, nicht mehr als 920 EUR – jetzt 1.000 EUR pro Jahr.
Hat ein Arbeitnehmer pro Jahr mehr Aufwendungen als 920 EUR/1.000 EUR in Verbindung mit seiner Arbeitsstätte, so muss er diese dem zuständigen Finanzamt nachweisen um Steuern erstattet zu bekommen.
Beispielrechnung für den alten Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR
Hat ein Steuerpflichtiger einen Weg zur Arbeit von 12 km, dann kann er bei durchschnittlich 220 Arbeitstagen 12 x 220 x 0,30 EUR = 792 EUR Werbungskosten geltend machen.
Plus Pauschale für Kontoführungsgebühren 16 EUR.
Plus Pauschale für sonstige Aufwendungen 103 EUR.
Macht zusammen 911 EUR.
Seine entstandenen Kosten sind somit mit dem Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR abgedeckt.
Die Erhöhung der Werbungskostenpauschale um 80 EUR auf 1.000 EUR pro Kalenderjahr…
…bringt zum Beispiel einem alleinstehenden Normalbürger, Steuerklasse I, der 25.000 EUR Jahresbruttolohn erhält, eine steuerliche Entlastung in Höhe von 27,43 EUR pro Jahr, d. h. 2,28 EUR pro Monat.
Beispielrechnung für den neuen Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR
Ein Steuerpflichtiger darf jetzt einen Arbeitsweg von knapp über 13 km haben. Macht 220 Tage x 13 x 0,30 EUR = 858 EUR. Plus die Pauschalen bezüglich Kontoführungsgebühren und sonstige Arbeitsmittel, ergibt Kosten in Höhe von 977 EUR. Diese sind dann ebenfalls mit dem Pauschbetrag abgedeckt.