Gemäß Erbrecht gehören das Vermögen und alle Schulden zur Erbschaft. In den folgenden 4 Konstellationen ist es sinnvoll, dass Sie das Erbe ausschlagen.
- Nachlass ist überschuldet
- sanierungsbedürftige Immobilie
- Erbe ist verschuldet
- Privatinsolvenz des Erben
1. Der Nachlass ist überschuldet
Nachdem der Erblasser verstorben ist, sollten Sie sich so schnell wie möglich einen detaillierten Überblick über dessen Schulden und Vermögensverhältnisse machen. Prüfen Sie alle Konten, holen Sie sich die nötigen Erkundigungen bei den Ämtern ein und durchsuchen Sie alle Papiere des Verstorbenen. Haben Sie alle Informationen zusammen getragen, dann machen Sie sich eine Liste. Auf dieser stellen Sie das gesamte Vermögen den Schulden gegenüber.
Zum Nachlass gehören unter anderem das Bankguthaben, alle Wertgegenstände, Wertpapiere und Immobilien. Finden Sie heraus, dass Ihnen der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, dann sollten Sie die Erbschaft auf jeden Fall ausschlagen. Im deutschen Erbrecht ist genau festgelegt, wie Sie die Ausschlagung durchführen müssen.
2. Es handelt sich um eine sanierungsbedürftige Immobilie
Hinterlässt Ihnen der Verstorbene zum Beispiel ein Haus, so muss dies nicht immer vorteilhaft für Sie sein. Ist die Immobilie sehr alt und wurde seit vielen Jahren nicht mehr renoviert, dann sollten Sie genau prüfen, ob Sie das Haus erben möchten. Nehmen Sie das Erbe gemäß Erbrecht an, so müssen Sie definitiv für alle zukünftigen Folgekosten aufkommen.
Eine umfangreiche Modernisierung oder zum Beispiel ein neues Dach kosten sehr viel Geld. Schlagen Sie das Erbe besser aus, wenn Sie sich die Kosten nicht leisten können. Alternativ können Sie das Haus natürlich auch erben und direkt verkaufen. Sie müssen allerdings erst mal einen Käufer finden, der das stark renovierungsbedürftige Haus auch nimmt.
3. Der Erbe ist verschuldet
Wenn Sie selbst sehr hohe Schulden haben, dann möchten Sie natürlich nicht das Ihr Erbe Ihren Gläubigern zufällt. In einem solchen Fall werden Sie sicherlich darüber nachdenken Ihre Erbschaft auszuschlagen. Für diesen Schritt haben Sie laut Erbrecht genügend Zeit. Nutzen Sie diese und kalkulieren Sie alles in Ruhe durch. Manchmal lohnt es sich auch für Verschuldete, das Erbe anzunehmen. Mit der Erbschaft können Sie vielleicht einen Teil Ihrer Schulden tilgen und erhalten die Chance auf einen Neuanfang.
4. Der Erbe befindet sich in der Privatinsolvenz
Wenn Sie sich selbst in einer Privatinsolvenz befinden und etwas erben, dann fällt die Hälfte Ihres gesamten Erbes direkt Ihrem Insolvenzverwalter zu. Sollten Sie das nicht wünschen, so können Sie Ihre Erbschaft laut Erbrecht ohne Probleme ausschlagen. Denken Sie immer daran, dass Sie die Ausschlagung der Erbschaft nicht mehr rückgängig machen können. Handeln Sie auf keinen Fall unüberlegt und kalkulieren Sie erst alles in Ruhe durch.
Fazit: Eine Erbausschlagung muss form- und fristgerecht erfolgen
Gemäß dem deutschen Erbrecht ist keiner dazu verpflichtet, eine Erbschaft anzutreten. In einigen Fällen ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie auf Ihr Erbe verzichten und dieses ausschlagen. Erben Sie mehr Schulden als Vermögen, dann müssen Sie für das Vermögen mit Ihrem eigenen Privatvermögen haften.
Bei sehr hohen Schulden kann die Erbschaft schnell Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Haben Sie sich dazu entschlossen die Erbschaft auszuschlagen, dann müssen Sie dies auf jeden Fall fristgerecht tun. Gemäß dem deutschen Erbrecht müssen Sie die Ausschlagung persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erklären. Für die Erbausschlagung haben Sie ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme maximal 6 Wochen Zeit.