Erbe vorzeitig auszahlen lassen?

Die Lebenserwartung der Deutschen steigt weiter. Wer heute Vermögen von seinen Eltern erbt ist häufig selbst schon im Rentenalter. Manchmal besteht daher der Wunsch, sich ein künftiges Erbe bereits vor Eintritt des Erbfalls auszahlen zu lassen. Doch wie ist die Rechtslage?

Kein Anspruch auf Erbauszahlung vor dem Erbfall

Das Erbrecht kennt grundsätzlich keine Ansprüche auf die vorzeitige Auszahlung einer Erbschaft zu Lebzeiten des Erblassers. Erbrechtliche Ansprüche entstehen erst mit dem Erbfall – unabhängig davon, ob die gesetzliche oder eine testamentarische Erbfolge einschlägig ist.

Als künftiger Erbe hat man meist noch nicht einmal eine gesicherte Aussicht, überhaupt mal etwas zu bekommen. Schließlich kann der Erblasser grundsätzlich beliebig seine Erbfolge bis zum Tod ändern oder auch sein Vermögen zu Lebzeiten vollständig verbrauchen oder verschenken. Grenzen werden ihm dabei nur durch etwaige bindende letztwillige Verfügungen (z.B. Ehegattentestamente und Erbverträge), das Pflichtteilsrecht oder eine (heute seltene) Vor- und Nacherbschaft gesetzt.

Kasse machen mit dem Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Auch wenn man keinen Rechtsanspruch auf vorzeitige Partizipation am Nachlass hat, so kann man natürlich dennoch versuchen, den Erblasser zu überzeugen, das Erbe oder einen Teil davon durch eine Schenkung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge frühzeitig zu übertragen.

Dafür können Sie sogar gute Argumente anführen. Bei größeren Vermögen kann es steuerlich geboten sein, durch eine lebzeitige Schenkung die persönlichen Freibeträge mehrfach auszunutzen. Das kann im Erbfall Erbschaftsteuer sparen.

In manchen Konstellationen kann man dem Erblasser auch einen Pflichtteilsverzicht gegen eine Abfindungszahlung anbieten. Gerade in Konstellationen, in denen das Vermögen nicht durch Erbschaft zerschlagen werden soll, zum Beispiel in der Unternehmensnachfolge, ist ein Pflichtteilsverzicht für die ältere Generation häufig attraktiv. Die Abfindung sorgt dann für einen vorzeitigen Geldsegen. Ihre Höhe ist Verhandlungssache.

Auch wer bereits geerbt hat, muss häufig feststellen, dass er sein Erbe nicht so leicht zu Geld machen kann. Das ist besonders als Miterbe in einer Erbengemeinschaft schwierig. Wie man hier seinen Erbteil liquidieren kann, lesen Sie hier: https://www.rosepartner.de/erbe-auszahlen-lassen.html

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