Erbbaurecht: Sparen kann Sie teuer zu stehen kommen
Erbbaurecht: 3 Gründe, die gegen die Erbpacht sprechen:
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Der aktuelle Erbpachtzins – meist zwischen 3 und 5 % – orientiert sich am Wert des Grundstücks und wird alle 5 Jahre neu festgelegt. Meist dient der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lebenshaltungskosten-Index als Anhaltswert. Und der geht nach oben.
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Probleme kann es auch bei der Finanzierung geben: In der Regel wollen Banken ihre Hypothek an der ersten Stelle des Grundbuchs abgesichert haben, um im Falle einer Zwangsversteigerung sicher an ihr Geld zu kommen. Doch dort wird üblicherweise auch das Erbbaurecht eingetragen. Meist ist darum ein Zinsaufschlag fällig.
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Auch beim Verkauf sind Sie dank dem Erbbaurecht nicht mehr so flexibel, denn der Grundstückseigentümer muss diesem zustimmen. Und wenn die Restlaufzeit nur noch 20 oder 30 Jahre beträgt, wird die Suche nach einem Käufer Ihres Hauses zum Glücksspiel.
Wenn Sie sich trotzdem für die Erbpacht entscheiden, sollten Sie bei den Verhandlungen auf 2 Punkten bestehen:
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Der Erbpachtzins sollte 3 % des Grundstückswerts nicht überschreiten.
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Sichern Sie sich im Vertrag ein jederzeitiges Ankaufsrecht.
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