Entwurf zur Änderung von IAS 24 veröffentlicht

Der IASB hat am 11. Dezember 2008 einen weiteren Entwurf (Exposure Draft) zur Änderung von IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, veröffentlicht.

Die Kommentierungsfrist für diesen erneuten Entwurf zur Änderung von IAS 24 endet am 13. März 2009. Mit der Verabschiedung eines endgültigen Änderungsstandards wird nach den aktuellen Plänen des International Accounting Standards Board (IASB) im 2. Halbjahr 2009 gerechnet.

Geplante Befreiungsvorschrift des IAS 24
Die Veröffentlichung dieses weiteren Änderungsentwurfes zu IAS 24 ist insbesondere auf die vom Board beschlossene Neuausrichtung bei der Ausgestaltung der geplanten Befreiungsvorschrift für sogenannte "state-controlled entities" zurückzuführen. Da diese Befreiungsvorschrift des IAS 24 eine erhebliche Abweichung zu den bisherigen Vorschlägen im ersten Änderungsentwurf zu IAS 24 vom Februar 2007 darstellt, ist nach Ansicht des Boards die erneute Herausgabe eines Entwurfs zur Kommentierung von IAS 24 erforderlich.

Dabei werden unter "state-controlled entities" Unternehmen verstanden, die unter der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder dem maßgeblichen Einfluss des gleichen "state", d. h. (in Deutschland) des Bundes, des gleichen Landes oder der gleichen Gemeinde stehen.

Nach dem jetzt vorliegenden neuen Änderungsentwurf zu IAS 24 ist die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nicht mehr an bestimmte Anwendungsvoraussetzungen geknüpft. Damit könnten alle "state-controlled entities" die Befreiung von den normalerweise nach IAS 24 vorgeschriebenen Angabepflichten in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus soll sich die Befreiung in IAS 24 künftig auch auf die Angaben bezüglich der Transaktionen des berichtenden Unternehmens mit dem "state" beziehen, und nicht nur auf Transaktionen mit anderen "state-controlled entities".

Neben einer Nennung des beteiligten "state" und seiner Einflußnahmemöglichkeit auf das Unternehmen hat das befreite Unternehmen nach dem Änderungsentwurf zu IAS 24 nur noch allgemeine Angaben zu der Art und dem Umfang stattgefundener bedeutender Transaktionen mit dem "state" oder anderen "state-controlled entities" zu machen.

Weitere Anpassungen im Änderungsentwurf zu IAS 24
Der neue Änderungsentwurf zu IAS 24 enthält darüber hinaus auch noch einige kleinere Anpassungen bezüglich der Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen. Dabei wird im Vergleich zum ersten Entwurf zu IAS 24 insbesondere eine weitere Ausweitung der Festlegung des Kreises der nahe stehenden Unternehmen und Personen zur Diskussion gestellt.

Demnach sollen nach dem neuen Änderungsentwurf zu IAS 24 zwei Unternehmen (A und B) zukünftig zueinander nahe stehend sein, wenn

  • eine natürliche Person oder ein drittes Unternehmen an der gemeinschaftlichen Führung des einen Unternehmens (A) beteiligt ist und
  • diese natürliche Person, ein naher Familienangehöriger dieser natürlichen Person oder das dritte Unternehmen das andere Unternehmen (B) gemeinschaftlich führt oder maßgeblich beeinflusst.

Bei einer natürlichen Person oder eines nahen Familienangehörigen dieser natürlichen Person reicht es nach dem neuen Änderungsentwurf zu IAS 24 sogar aus, wenn diese lediglich einen wesentlichen Stimmrechtsanteil an dem anderen Unternehmen (B) besitzen.

Damit werden nach dem neuen Änderungsentwurf zu IAS 24 Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen der Definition von nahe stehenden Unternehmen zukünftig wie Tochterunternehmen behandelt.