Enttäuschte Ehepartner oder Erben sind die ergiebigsten Informanten der Steuerfahndung
Die bloße Unterschrift bei der gemeinsamen Steuererklärung führt nicht automatisch zur Mithaftung. Diese Haftung bezieht sich nur auf solche Tatsachen, die den unterschreibenden Partner selbst betreffen. Macht einer der Partner unrichtige Angaben bei „seiner“ Einkunftsart, belastet das den anderen Partner nicht. Klassisches Beispiel: Enttäuschte Scheidungsopfer belasten Ihren Ex-Partner, damit auch Schwarzgelder bei der Berechung des Unterhalts berücksichtigt werden müssen.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: