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Enttäuschte Ehepartner oder Erben sind die ergiebigsten Informanten der Steuerfahndung

Wird diesen hinterzogenes Vermögen vorenthalten, geben sie dem Finanzamt häufig einen heißen Tipp. Alle größeren Finanzämter haben dafür sogar eigens eine Art anonyme Denunzianten-Hotline eingerichtet. Sind die Informationen konkret genug, schlägt die Steuerfahndung blitzschnell zu.

Enttäuschte Ehepartner oder Erben sind die ergiebigsten Informanten der Steuerfahndung

Erben, die sich benachteiligt fühlen, haben bei Anzeigen keine strafrechtlichen Sanktionen zu befürchten, denn Sie sind an der Steuerhinterziehung des Erblassers nicht beteiligt gewesen. Anders sieht es da schon bei Ehegatten aus, wenn diese an der Steuerhinterziehung des Partners mitgewirkt haben. Dies ist in der Praxis aber eher selten der Fall. Darauf zielt auch der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil ab (Az. IX R 40/00).

Die bloße Unterschrift bei der gemeinsamen Steuererklärung führt nicht automatisch zur Mithaftung. Diese Haftung bezieht sich nur auf solche Tatsachen, die den unterschreibenden Partner selbst betreffen. Macht einer der Partner unrichtige Angaben bei „seiner“ Einkunftsart, belastet das den anderen Partner nicht. Klassisches Beispiel: Enttäuschte Scheidungsopfer belasten Ihren Ex-Partner, damit auch Schwarzgelder bei der Berechung des Unterhalts berücksichtigt werden müssen.

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