Entgeltgleichheit: Der Gesetzgeber will Transparenz schaffen

Deutschland gehört nicht zu den Vorzeigeländern, wenn es um die Gleichheit der Einkommen im Vergleich zwischen Männern und Frauen geht. Im Durchschnitt 23 Prozent beträgt der Einkommensnachteil von Frauen gegenüber ihren männlichen Kollegen gleichen Alters und gleicher Tätigkeit. Ein Gesetz soll Transparenz schaffen und so die Unternehmen zwingen, Unterschiede abzubauen.

Ursachen für nicht vorhandene Entgeltgleichheit
Nach wie vor fehlen Frauen in bestimmten Berufen, Branchen und Hierarchiestufen. Dadurch wird ihnen die Chance genommen.

Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger familienbedingt.

Betrieblich bestehen Unterschiede in der Bewertung der Arbeit von Frauen und Männern, auch kollektive Entgeltvereinbarungen konnten nicht viel gegen die traditionell schlechtere Bewertung von typischen Frauenberufen ausrichten.

Entgeltgleichheit soll durch Transparenz erreicht werden
Um erkennen zu können, ob Entgeltgleichheit herrscht, muss zunächst einmal Transparenz geschaffen werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Unternehmen sich einer zertifizierten statistischen Entgeltanalyse unterziehen müssen. Ergibt diese, dass signifikante Unterschiede in der Vergütung von Männern und Frauen bestehen, soll das Unternehmen verpflichtet werden, diese aufzudecken.

Durch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes soll der Betriebsrat ein Recht haben, die Durchführung einer solchen Entgeltanalyse zu verlangen.

Was nach der Bundestagswahl aus diesem Diskussionspapier wird, bleibt abzuwarten. Ob eine weitere bürokratisierende Maßnahme, die die Unternehmen zu noch mehr Statistiken zwingt und sie ohne Not dem Generalverdacht der Diskriminierung aussetzen kann, wirklich Gerechtigkeit schafft, ist doch mehr als zweifelhaft.

Die demographische Entwicklung, die schon heute dazu führt, dass kein Unternehmen es sich leisten kann, willentlich auf Arbeitskräfte eines Geschlechts zu verzichten, bzw. diese durch niedrigere Entlohnung zu vergraulen, wird auf Dauer ein wirksameres Instrument sein, als eine Statistik. Für die Durchführung des Gesetzes ist übrigens die Einrichtung einer neuen Stelle mit der Besoldung A13 vorgesehen. Geschlechterunabhängig.

Einen weiteren Diskussionsentwurf, der ebenfalls kurz vor der Wahl veröffentlicht wurde, betrifft den Schutz der Beschäftigtendaten. Dazu lesen Sie hier mehr.