Entgeltfortzahlung: Kurzfristig Beschäftigte in Krankheitsfällen
Lesezeit: < 1 MinuteVoraussetzung: Das Arbeitsverhältnis hat mindestens 4 Wochen ohne Unterbrechung bestanden (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)). Wird eine Aushilfe also krank, hat sie ab der 5. Woche Anspruch darauf, dass Sie das bisherige Arbeitsentgelt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (maximal 6 Wochen) weiter zahlen. Gehen Sie dabei vom Durchschnittsverdienst der vergangenen 4 Wochen aus.
Wichtig: Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 6 Wochen, muss der Arbeitgeber nach Ende der Beschäftigung keine Entgeltfortzahlung mehr leisten.
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