Entgeltfortzahlung: Grenzen bei 6 und 12 Monaten beachten
Doch Achtung: Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von 6 Wochen, wenn
- vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate lang keine Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung bestand oder
- seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung eine Frist von 12 Monaten verstrichen ist.
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