Entgeltfortzahlung bei Organspende: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Haben Sie manchmal auch das Gefühl, als Arbeitgeber sind Sie die Melkkuh der Nation und müssen für alles zahlen? Den Eindruck kann man bekommen, wenn man hört, dass Organspender jetzt einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben. Aber der Gesetzgeber hat vorgesorgt. Es gibt eine Möglichkeit, wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können.

Seit dem 01.08.2012 gelten einige neue Regeln für Organspenden. Der Gesetzgeber sieht dringenden Bedarf, um die Bereitschaft zu Organspenden zu erhöhen. Um diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen, sind die gesetzlichen Regeln rund um die Organspende überarbeitet worden.

Neu ist u. a. ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Organspender. Wird ein Mitarbeiter von Ihnen wegen einer Organ- oder Gewebespende arbeitsunfähig, so hat er gegen Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Geregelt ist das in dem neuen § 3a Entgeltfortzahlungsgesetz. Sie müssen also genauso wie sonst bei Arbeitsunfähigkeit erst einmal sechs Wochen zahlen.

Streng genommen verabschiedet sich der Gesetzgeber damit von dem Grundsatz, dass Entgeltfortzahlung nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Denn schließlich hat sich der Organspender selbst zu der Organspende entschlossen und ist damit für die dadurch eintretende Arbeitsunfähigkeit mitverantwortlich. Aber das wird im Zuge der gesellschaftlichen Bedeutung von Organspenden hingenommen.

Müssen Sie bei Organspende Entgeltfortzahlung leisten?

Viele Arbeitgeber sind verärgert, weil sie meinen, dass die Organspende jetzt auf ihre Kosten gefördert wird. Aber so weit geht auch der Gesetzgeber nicht. Auch, wenn Sie erst einmal zahlen müssen, der Gesetzgeber hat vorgesorgt.

Neben dem Ausfall des Mitarbeiters, der eine Organspende geleistet hat, sollen Sie nicht auch noch auf den Entgeltfortzahlungskosten sitzen bleiben. § 3a Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz sieht daher vor, dass Sie einen Erstattungsanspruch haben. Sie können sich Ihr Geld also zurückholen. Und zwar von der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse oder dem Beihilfeträger des Empfängers der Organspende.

Das wird bei der Organspende erstattet

Sie können die Erstattung folgender Beträge verlangen:

  • das fortgezahlte Arbeitsentgelt
  • die darauf gezahlten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • die darauf gezahlten Arbeitgeberanteile zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Erstattung der Entgeltfortzahlung nur auf Antrag

Wichtig: Sie erhalten diese Beträge nicht automatisch in jedem Fall erstattet, sondern nur, wenn Sie sich darum kümmern. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Erstattung nur auf Antrag erfolgt. Sie müssen sich also an die zuständige Krankenkasse wenden, und dort die Erstattung beantragen. Aber den Aufwand dürfte die Erstattung in den meisten Fällen wert sein.

Und natürlich müssen Sie nicht von sich aus ermitteln, bei welcher Kasse der Organempfänger möglicherweise versichert ist. Das Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitnehmer ausdrücklich, Ihnen die für den Erstattungsantrag erforderlichen Angaben zu machen. Erhalten Sie diese Informationen nicht von Ihrem Arbeitnehmer automatisch, so fordern Sie diese von ihm ein. Weisen Sie dabei auf § 3a Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz hin.