Entgeltfortzahlung: Anzeige- und Nachweispflichten enden nicht nach sechs Wochen

Wenn ein Mitarbeiter Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit erhält, so ist er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, bestimmte Anzeige- und Nachweispflichten einzuhalten.

Nach § 5 EFZG muss er Ihnen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss er Ihnen weiter eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer von Ihnen aber nur für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Was gilt danach für diese Anzeige- und Nachweispflichten?

Arbeitnehmer sind gelegentlich der Auffassung, dass die Anzeige- und Nachweispflichten enden, sobald Sie als Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung (mehr) leisten müssen. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich, was bezüglich dieser Anzeige- und Nachweispflichten gilt, wenn keine Entgeltfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber gezahlt wird.

Wie lange gelten die Anzeige- und Nachweispflichten bei Entgeltfortzahlung?
Daraus ergibt sich, dass die Anzeige- und Nachweispflichten auch gelten, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr zahlt. Denn der Gesetzgeber differenziert gerade nicht zwischen Zeiten, für die der Arbeitgeber zahlt und späteren Zeiträumen. Wenn der Gesetzgeber die Anzeige-und Nachweispflichten nur für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit hätte festlegen wollen, so hätte er dies ausdrücklich getan.

Dass die Anzeige- und Nachweispflichten auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gelten, ist nur sinnvoll. Denn als Arbeitgeber müssen Sie wissen, wann Sie mit der Rückkehr des Mitarbeiters aus der Arbeitsunfähigkeit rechnen können. Die Anzeige- und Nachweispflichten gelten also auch, um Ihnen die Personalplanung überhaupt erst zu ermöglichen.

Kommt ein Mitarbeiter seinen Anzeige- und Nachweispflichten nicht (mehr) nach, wenn Sie als Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leisten müssen, so stellt dieses einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar. Auf Verstöße gegen den Arbeitsvertrag können Sie mit einer Abmahnung reagieren.