Entfällt zukünftig die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern?

Wunderbar, wenn die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern ab 2012 im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes wegfällt. Im Juli wurde dieses Gesetz zwar wegen einiger Unstimmigkeiten in anderen Punkten gestoppt, aber die Bundesregierung wird wohl im Laufe der nächsten Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen, um dann dieses Gesetz in modifizierter Form auf den Weg zu bringen.

Bis dato haben Eltern für ihre Kinder, die über 18 Jahre alt waren, sich in Ausbildung befanden und eigene Einkünfte über 8.004 Euro/ Jahr erzielten, weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag in ihrer Steuererklärung erhalten. Das soll sich ab 2012 ändern.

Was ist nun geplant seitens der Regierung?
Ab 2012 sollen Kinder unter 25 Jahren, die sich in ihrer ersten Berufsausbildung
oder im Erststudium befinden, zukünftig vollautomatisch sowohl
per Kinderfreibetrag in der Steuererklärung als auch beim Kindergeld
berücksichtigt werden.

Wenn das unter 25-jährige Kind sich zum Beispiel im Anschluss an
seine Lehre als Elektriker zum Techniker ausbilden lässt, so gibt es
weiterhin den Kinderfreibetrag in der Einkommensteuererklärung plus
Kindergeld von der Kindergeldkasse. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass das Kind neben dieser weiteren Ausbildung nicht erwerbstätig ist. Es darf aber bis zu 20 Wochenstunden arbeiten oder einen Minijob ausüben.

Weniger Papierkram und Bürokratie
Wunderbar für die Eltern volljähriger Kinder, weniger Papierkram im Zuge des Wegfallens dieser Nachweispflicht. Und auch all diejenigen Eltern, deren Kinder zum Beispiel als Beamtenanwärter ausgebildet werden, sich im 3. Ausbildungsjahr eines anderen Berufsbildes befinden, jene, die eine Halbwaisenrente erhalten oder sich während des Studiums mehr als 8.004 Euro im Zuge von Ferienjobs hinzuverdienen, profitieren von dieser neuen Regelung und werden nicht mehr abgestraft.  

Leicht ist es dem Bundestag wohl nicht gefallen diese Entscheidung zu treffen, aber auch der Staat hat dabei seine Vorteile. Denn diese Regelung führt sowohl bei den Familienkassen als auch bei den Finanzämtern zu einer deutlichen Arbeitsentlastung.