Die Energiesparverordnung spukt den meisten Vermietern im Kopf herum – denn nicht zuletzt die Medien haben das ganze aufgeheizt: Seit 04.01.2006 ist für alle Vermietobjekte ein Energiepass erforderlich. Aber stimmt das tatsächlich?
Die klare Antwort: Nein!
Die neue Energiesparverordnung (EnEV), die das unter anderem regeln soll, ist noch gar nicht in Kraft getreten. Damit ist frühestens Mitte des Jahres zu rechnen. Denn noch ist heftig umstritten, ob der neue Energieausweis, der dann obligatorisch für alle Mietobjekte wird, auf einer bedarfs- oder verbrauchsorientierten Berechnung des Energiebedarfs basiert.
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der Energieverbrauch zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Temperatur nach objektiven Daten wie umbauter Raum, Wirkungsgrad der Heizung und Wärmedämmung berechnet. Der verbrauchsorientierte Ausweis dagegen gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der Mieter eines Hauses und ist damit auch abhängig von deren individuellem Verhalten.
Was Sie jetzt schon unternehmen sollten
Möglicherweise sind Sie aber in den letzten Wochen und Monaten als Vermieter bereits von Handwerkern oder Vertretern gefragt worden, ob Sie denn noch keinen Energiepass (der übrigens nach der neuen Energiesparverordnung Energieausweis heißen wird) haben. Und dann bietet Ihnen Ihr Gegenüber für rund 1.000 € an, einen solchen Ausweis zu erstellen. Ein völlig überzogener Preis.
Tipp: Feldversuche haben gezeigt: Rechnen Sie mit Kosten von 300 € (Einfamilienhaus) bis rund 800 € (Mehrfamilienhaus).
Solche und ähnliche dubiose Angebote bekommen zurzeit viele Hausbesitzer. Und Sie reagieren verständlicher Weise verunsichert: Was hat es auf sich mit dem Energiepass? Wer braucht ihn, und vor allem, ab wann?
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Den allgemein verbindlichen Energiepass gibt es noch gar nicht. Was es gibt, das sind so genannte Energiepässe aus einer ersten Erprobungsphase und solche, die auf freiwilliger Basis beantragt wurden. Konkret bedeutet das für Sie: Zurzeit müssen Sie gar nichts unternehmen. Sie müssen – wie alle anderen Vermieter auch – erst einmal ganz in Ruhe abwarten, was die Regierungskoalition im Laufe der nächsten Monate beschließt.
Zum Hintergrund: Der künftige Energieausweis ist das Resultat der "Europäischen Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden". Sie soll 2006 in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist die Energieeinsparung – denn heute werden rund 40 % der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt. Hausbesitzer sollen deshalb in Zukunft für ihr Haus einen Energieausweis beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses individuell berechnet und ausgewiesen wird. Dies wird allerdings zunächst nur für den Neubau gelten.
Was sieht die Energiesparverordnung für Altbauten vor?
Auch als Besitzer eines bestehenden Hauses müssen Sie jetzt erst einmal gar nichts unternehmen. Im Bestand wird es nach den Vorstellungen des Bauministeriums keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises geben. Erst wenn ein altes Haus verkauft oder neu vermietet wird, soll das Dokument ausgestellt werden. Aber auch das ist noch nicht Gesetz. Und dieses wird frühestens im späten Frühjahr veröffentlicht.
Achtung: In diesen Bereichen nimmt die Energiesparverordnung Sie als Vermieter und Hausbesitzer bereits seit 2002 in die Pflicht
Die alte Energiesparverordnung gilt weiterhin. Sie sah und sieht Modernisierungsmaßnahmen für alte Heizanlagen vor.