Energiesparauflagen: Kostspielige Überraschungen in Neubauten

Käufer von Neubauten sollten sich vor kostspieligen Überraschungen durch die verschärften Energiesparauflagen in Acht nehmen. Verstöße sind teuer - der Erwerber haftet, und der Traum vom Einfamilienhaus wird zum Alptraum.

Energiesparauflagen: Bei Neubauten haftet der Käufer
Die verschärften Energiesparauflagen für Neubauten können sich beim Hauskauf als äußerst kostspielig erweisen – nämlich dann, wenn ein Verstoß gegen die Auflagen festgestellt wird. Dem Erwerber droht dann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Das Problem für Käufer ist, dass diese nicht wissen, ob Handwerksbetriebe oder Bauträger alles korrekt umgesetzt haben, aber trotzdem das Haftungsrisiko tragen.

Auch wenn sich Betroffene an Bauträger oder Handwerksbetriebe halten, ist das Prozessrisiko groß, und bis zu einem endgültigen Urteil in der letzten Instanz kann es Jahre dauern. Auch dann noch kann es passieren, dass ein betroffenes Unternehmen, zum Beispiel der Bauträger, Insolvenz anmeldet und der Hausbesitzer auf den Kosten sitzen bleibt. Daher sollten Sie bereits vor dem Kauf in puncto Energiesparauflagen Vorsichtsmaßnahmen einleiten.

Energiesparauflagen: Beim Kauf von Neubauten Vorsicht walten lassen
1. Die gesamten Bauarbeiten sollten hinsichtlich der Energiesparauflagen von einem unabhängigen Sachverständigen beurteilt werden. Die Kosten sind je nach Größe der Neubauten und des Aufwands verschieden, befinden sich jedoch meist zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Das ist wesentlich weniger als ein eventuelles Bußgeld, und ein weiterer Vorteil für die Erwerber: Unabhängige Sachverständige sind haftpflichtversichert.

2. Die Vertragsinhalte, falls von einem Bauträger gekauft wird, sollten von einem Fachjuristen überprüft werden. Ein Vertrag, in dem die Risiken auf den Käufer abgewälzt werden, muss nicht sein. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass die Gewährleistung für die Energiesparauflagen Bestandteil des Vertrages ist.