Endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des Rentenalters?

Immer mehr ältere Menschen sehen sich genötigt, nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiter zu arbeiten. Für Arbeitgeber kann das durchaus interessant sein, da diese Mitarbeiter oft über langjährige Erfahrung verfügen. Auf der anderen Seite stellen sich viele Arbeitgeber die Frage, ob Sie verpflichtet sind, Mitarbeiter nach Erreichen des individuellen Rentenalters weiter zu beschäftigen.

Kein automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters

Entgegen der Meinung vieler Arbeitgeber enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht. Wenn Sie möchten, dass das Arbeitsverhältnis dann endet, müssen Sie dem Mitarbeiter kündigen. Dabei sind aber sowohl das Kündigungsschutzgesetz als auch die Kündigungsfristen zu beachten.

Und dass kann eine Kündigung deutlich erschweren. Denn gerade ältere Mitarbeiter verfügen oft über eine lange Betriebszugehörigkeit und daraus resultierend lange Kündigungsfristen. Die Folge können schwierige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Abfindungszahlungen sein.

Wie Sie dafür sorgen, dass Arbeitsverhältnisse mit Erreichen des Rentenalters enden

Das bedeutet jetzt aber noch nicht, dass Sie jeden Mitarbeiter beschäftigen müssen, bis dieser nicht mehr will. Das Arbeitsverhältnis endet nur nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters, sondern nur dann, wenn Sie dieses vereinbart haben. Dazu haben Sie 3 Möglichkeiten:

1. Tarifvertragliche Regelung: Wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar ist, dann prüfen Sie zunächst, ob im Tarifvertrag (in der Regel im Manteltarifvertrag) geregelt ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters endet. Ist das der Fall, brauchen Sie selbst keine weiteren Vereinbarungen treffen.

2. Regelung im Arbeitsvertrag: Sie können auch im Arbeitsvertrag von vornherein oder im späteren Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer in einem Nachtrag vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen des Eintrittsalters in die gesetzliche Rentenversicherung endet. Das machen Sie unbedingt schriftlich.

3. Regelung in einer Betriebsvereinbarung: Durch eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist jetzt klargestellt, dass Sie aber auch mit dem Betriebsrat eine für alle Arbeitnehmer bindende Regelung vereinbaren können. Haben Sie in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat ausdrücklich geregelt, dass Arbeitsverhältnisse mit Erreichen des Rentenalters enden, ist das wirksam (BAG, 5.3.2013, Az.: 1 AZR 417/12).

Tipp: Lassen Sie sich bei der Formulierung der Betriebsvereinbarung rechtlich beraten, damit keine Hintertüren offen bleiben.