Ende der Ausbildung schon vor der Abschlussprüfung?

Kann eine Ausbildung bereits vor der Abschlussprüfung enden? Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2007 eine klare Antwort auf diese Frage gegeben: Ja, unter bestimmten Umständen kann das der Fall sein.

Das Ende einer Ausbildung liefert immer wieder Diskussionsbedarf. Denn zum einen steht im Ausbildungsvertrag ein konkretes Datum, an dem die Ausbildung enden soll. Aber auf der anderen Seite steht zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht fest, wann genau die Abschlussprüfung sein wird.  

Wann endet eine Ausbildung?
Liegt die Abschlussprüfung vor dem Datum im Vertrag, ist klar: Die Ausbildung endet mit der Prüfung bzw. mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. So steht es im Berufsbildungsgesetz. Liegt allerdings das Datum im Vertrag vor der Abschlussprüfung, dann ist der Gesetzestext nicht so eindeutig. Insofern muss eine richterliche Entscheidung her.

Abschlussprüfung später: Bundesarbeitsgericht zum Ende der Ausbildung
Im Jahr 2007 war es dann auch eine höchstrichterliche Entscheidung, die getroffen wurde (Bundesarbeitsgericht Az. 9 AZR 494/06 vom 13.3.2007).

Im konkreten Fall endete die Ausbildung laut Vertrag am 14. Oktober. Als Termin für die Abschlussprüfung war der Winter desselben Jahres anvisiert – also wahrlich keine glückliche Konstellation. Denn die Winterprüfungen enden deutlich nach dem Oktober – in aller Regel sogar erst Anfang des darauf folgenden Jahres. In diesem Fall war es der 29. Januar.  

Gestritten wurde letztlich darum, ob der Ausbildungsbetrieb noch bis zum 29.1. Ausbildungsvergütung zu zahlen habe. Die Richter des Bundesarbeitsgerichtes entschieden zugunsten des Ausbildungsbetriebs: Dieser musste keine Vergütung nachzahlen, da die Ausbildung bereits Mitte Oktober beendet war. Damit ist klar: Die Ausbildung kann bereits vor der Abschlussprüfung enden.