Der Insolvenzverwalter der EN Storage GmbH schätzt den entstandenen Schaden auf ca. 85 Millionen Euro. Geld, dass die Anleger über die drei Anleihen und über Direktinvestments investiert haben und das nun im Feuer steht. Denn klar ist inzwischen, dass das Geld zu großen Teilen nicht in die Storage-Systeme investiert wurde. Die sind so gut wie nicht vorhanden. Das bedeutet auch, dass die Aussichten der Anleger auf eine befriedigende Quote im Insolvenzverfahren als gering einzuschätzen sind, auch wenn der Insolvenzverwalter und sein Team weiterhin versuchen werden, die verschwundenen Millionen ausfindig zu machen.
Aufklärungspflicht verletzt
Für die Anleger bedeutet dies, dass sie andere rechtliche Wege beschreiten müssen, um ihren finanziellen Schaden zu minimieren. „Ein erfolgversprechender Weg kann es sein, die Vermittler in Regress zu nehmen“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen, der bereits zahlreiche geschädigte EN Storage-Anleger vertritt. Denn Anlageberater und Vermittler stehen in der Pflicht, die Anleger über die bestehenden Risiken aufzuklären. Außerdem hätten sie die Plausibilität des Anlagemodells überprüfen müssen und hätten nicht nur geradezu euphorisch für dieses dubiose Finanzprodukt werben dürfen. Haben die Vermittler ihre Aufklärungspflicht verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.
Forderungen gegen Vermittler
Schadensersatzansprüche können auch gegen die Geschäftsverantwortlichen oder die Wirtschaftsprüfer geltend gemacht werden. Besonders erfolgversprechend kann es aber sein, die Ansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen, da diese in der Regel entsprechend versichert sind. Das heißt, die geschädigten Anleger kommen nicht nur zu ihrem Recht, sondern auch zu ihrem Geld.
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