Emissionshandel: Mit diesen Änderungen müssen Sie rechnen

Energieversorger und Industriebetriebe in der Europäischen Union müssen mit strengeren Vorgaben für den Emissionshandel rechnen als bisher geplant. Bisher dürfen Unternehmen, die weniger Lizenzen benötigen, weil sie z.B, die Effizienz ihrer Anlagen steigern, überschüssige Rechte verkaufen. Dies soll Investitionen in den Klimaschutz attraktiver machen.
Änderungen beim Emissionshandel
Die EU plant, die Kriterien für die Zuteilung von Lizenzen für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) zu verschärfen. Bislang berechtigen die von den jeweiligen Ländern ausgestellten Zertifikate zum Ausstoß  einer Tonne CO2. Sie werden kostenlos vergeben.

Unternehmen, die weniger Lizenzen benötigen, weil sie z.B, die Effizienz ihrer Anlagen steigern, dürfen überschüssige Rechte verkaufen. Dies soll Investitionen in dem Klimaschutz attraktiver machen.

Brüssel kritisiert nun, dass viele den Bedarf zu hoch angesetzt haben. Das Überangebot hat zu massiven Preiseinbrüchen bei den Zertifikaten geführt. Dadurch sinkt der Anreiz zu Investitionen in den Klimaschutz.
Emissionshandel: Was die Neuregelungen für Sie bedeuteten
Die nationalen Allokationspläne (NAP) für die 2008 beginnende nächste Handelsperiode werden von der EU jetzt noch einmal kritisch geprüft. Vor allem Länder wie Großbritannien, Spanien, Italien und Irland müssen die Zahl der Zertifikate für ihre Industrie reduzieren.
Für Deutschland ergeben sich vermutlich keine Änderungen bei der Menge. Allerdings verlangt die EU für Deutschland vereinfachte Regeln beim Emissionshandel.
Hintergrundwissen: 474 Mio. Tonnen CO2 haben Deutschlands Unternehmen 2005 ausgestoßen. Das sind rund 4 % oder 21 Mio. Tonnen weniger als Emissionsberechtigungen für 2005 ausgegeben worden waren. EU-weit wurden 2005 rund 44 Mio. überschüssige Verschmutzungsrechte ausgegeben.
Die sollen mit dem im April vorgelegten NAP kommen. Ließ der bislang gültige Plan 58 Regelkombinationen zu, sieht der neue Plan weniger als 10 vor.
Allerdings: Ausgerechnet einige der besonders umstrittenen Regeln bleiben bestehen. So werden mit der so genannten "Übertragungsregel" weiterhin Anlagenbetreiber belohnt, die eine alte Anlage durch eine neue ersetzen.
Über mehrere Jahre bekommen sie Zertifikate in einem Umfang zugeteilt, als würden sie die alte, weniger effiziente Anlage weiter betreiben.
Achtung: Vom Tisch ist der Vorschlag, dass Ihr Unternehmen einen Teil seiner Zertifikate versteigern lassen kann. Die EU-Richtlinie erlaubt dies zwar – nicht aber der Gesetzgeber. In der Konsequenz bedeutet das, dass Sie Zertifikate auch weiterhin nur zu Festpreisen abgeben oder kaufen können.