Elternzeit: Wann ist Teilzeit bei einem anderen Unternehmen erlaubt?

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn einer Ihrer Mitarbeiter, der zurzeit in Elternzeit ist, bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten möchte?

Eines vorweg: Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Elternzeit geht nur mit Ihrer Zustimmung. Das ist eindeutig in § 15 Abs. 4 Satz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Übt ein Mitarbeiter ohne Ihre Zustimmung eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit aus, müssen Sie das nicht hinnehmen.

Teilzeit in der Elternzeit ohne Zustimmung: Kündigung möglich
Teilzeittätigkeiten in der Elternzeit ohne Ihre Zustimmung, stellen einen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten dar. Sie können deshalb eine Abmahnung aussprechen. Führt das nicht dazu, dass Ihr Mitarbeiter seine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit aufgibt, können Sie das Arbeitsverhältnis kündigen.

Zwar hat Ihr Mitarbeiter während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz nach § 18 BEEG, Sie können aber – ähnlich wie bei der Kündigung von schwangeren Mitarbeiterinnen – die Zustimmung der Behörde zur Kündigung beantragen. Die Zuständigkeit ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Oft ist das Gewerbeaufsichtsamt für Ihren Antrag zuständig. Sobald die Kündigung vorliegt, können Sie das Arbeitsverhältnis kündigen.

Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber
Sobald ein entsprechender Antrag bei Ihnen eingeht, haben Sie 4 Wochen Zeit, um auf diesen zu reagieren. Sie dürfen den Antrag innerhalb dieser Frist aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, müssen dies aber schriftlich erledigen. Dringende betriebliche Gründe im Sinne des § 15 Abs. 4 BEEG sind z. B.:

  • Sie benötigen den Mitarbeiter selbst für eine Teilzeittätigkeit.
  • Es handelt sich um eine Teilzeittätigkeit bei der Konkurrenz und Sie befürchten das Bekannt werden von Geschäftsgeheimnissen.

Achtung: Keine Reaktion heißt Genehmigung
Lehnen Sie den Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab oder machen Sie dies nur mündlich, so gilt die Zustimmung als erteilt. Ihr Mitarbeiter darf dann während der Elternzeit in Teilzeit bei dem anderen Unternehmen arbeiten.

Gut zu wissen
Das Gleiche gilt übrigens, wenn Ihr Mitarbeiter während der Elternzeit in Teilzeit einer selbständigen Tätigkeit nachgehen will. Und in jedem Fall darf in der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche Teilzeit gearbeitet werden.