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Elternzeit: Wann dürfen Sie die Ersatzkraft einstellen?

Die in Vollzeit beschäftigte Marketingkoordinatorin hatte ihren Arbeitgeber frühzeitig darüber informiert, dass sie schwanger sei, Elternzeit nehmen und während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wolle. Genauer wollte sie sich trotz mehrfacher Nachfrage jedoch nicht festlegen. Der Arbeitgeber stellte deshalb eine Ersatzkraft unbefristet und in Vollzeit ein. Anschließend, aber immer noch lange vor Ablauf der Antragsfrist, beantragte die Mitarbeiterin schriftlich Teilzeitarbeit während der Elternzeit mit 15 Std./Woche. Den Antrag auf Elternzeit werde sie später nachreichen. Der Arbeitgeber verweigerte die Teilzeitarbeit, weil die Ersatzkraft bereits eingestellt und der Arbeitsplatz nicht teilbar war.

Elternzeit: Wann dürfen Sie die Ersatzkraft einstellen?

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg: Die Mitarbeiterin konnte ihren Teilzeitwunsch nicht durchsetzen, denn:
  1. Der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit war unwirksam, weil die Mitarbeiterin noch keine Elternzeit angemeldet hatte.
  2. Selbst wenn der Antrag wirksam gewesen wäre, hätte der Arbeitgeber die Teilzeitarbeit verweigern dürfen, weil der Arbeitsplatz nicht teilbar war.
  3. Auch die bereits eingestellte Ersatzkraft stand der Teilzeitbeschäftigung entgegen. Die Mitarbeiterin meinte zwar, mit dieser Einstellung habe der Arbeitgeber ihre Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit treuwidrig vereitelt. Das sah das Gericht jedoch anders, weil der Arbeitgeber zuvor vergeblich nachgefragt hatte, ab wann und in welchem Umfang die Teilzeitarbeit stattfinden solle.
(LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006, 7 Sa 2692/06)
Das bedeutet für Arbeitgeber: Zumindest an komplexen Arbeitsplätzen, die eine gründliche Einarbeitung erfordern, müssen Sie nicht tatenlos abwarten, bis die Mitarbeiterin in den Mutterschutz entschwindet. Sie dürfen frühzeitig nachfragen, ob und wann die Mitarbeiterin Elternzeit nehmen bzw. in Teilzeit arbeiten will und gegebenenfalls eine Ersatzkraft einstellen.

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