ElsterLohn II: Wann Sie reagieren müssen

Nachdem das ElsterLohn-II-Verfahren bereits mit Beginn 2012 in die Lohnbüros einziehen sollte, zeichnet sich für das Jahr 2013 immer deutlicher der tatsächliche Start des Verfahrens ab. Aber Sie als Arbeitgeber müssen nicht sofort zum Jahreswechsel reagieren, sondern können entspannt im Laufe des Jahres 2013 einsteigen.

ElsterLohn II kommt, aber langsam

Das ElsterLohn-II-Verfahren wird im Jahr 2013 eingeführt. Allerdings müssen Sie als Betrieb nicht sofort zum Jahreswechsel aktiv werden, sondern sind lediglich gehalten mindestens eine Abrechnung im Jahr 2013 mit den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) durchzuführen.

Dies bedeutet für Sie, dass Sie zwar schon im Januar den Abruf starten können, aber nicht verpflichtet dazu sind. Vielmehr genügen Sie den Vorgaben auch, wenn Sie erst im Dezember 2013 mit dem Abruf starten. Denn auch dann haben Sie einen Abrechnungsmonat mit den ELStAM-Daten abgerechnet.

Schaffen Sie im Vorfeld die Voraussetzungen

Bevor Sie mit dem elektronischem Datenabruf beginnen, sollten Sie in Ruhe die Voraussetzungen schaffen, um die Daten problemlos abrufen zu können. Dies sind:

ELSTER-Zertifikat zur Datenübermittlung. Ein solches Zertifikat nutzen Sie oftmals bereits in Ihrer Entgeltabrechnungssoftware. Versenden Sie die Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen bereits über Ihre Lohnsoftware, so haben Sie ein solches Zertifikat bereits und können es auch für den Abruf der ELStAM nutzen.

Wichtig: Erfassung der Steuer-ID

Erfassen Sie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Arbeitnehmer, die nach Steuerklasse abgerechnet werden. Denn ohne die Steuer-ID können Sie die Daten nicht abrufen.

Fragen Sie Ihren Lohnsoftware-Hersteller, wie der Abruf in Ihrer Software-Lösung funktioniert. Hierbei wird es vermutlich zum Jahreswechsel noch einige Hersteller geben, die das Verfahren noch nicht unterstützen. Das ist für Sie aber kein Beinbruch, denn Sie müssen auch erst im Laufe des Jahres 2013 in das Verfahren einsteigen.

Empfehlung: Abwarten und Tee trinken

Da es sich bei dem ElsterLohn-II-Verfahren um ein sehr großes Projekt handelt, dass seitens der Finanzverwaltung immer wieder verschoben wurde, ist auch zum Start des Verfahrens damit zu rechnen, dass es einige Kinderkrankheiten haben wird. Daher ist es sicher sinnvoll, nicht sofort zum Verfahrensbeginn im Januar 2013 mit dem Verfahren zu beginnen.