Abruf der ELStAM klappt nicht
Wenn Sie die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Ihrer Arbeitnehmer nicht abholen können, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Denn ohne diese Daten können Sie im Grunde keine vernünftige Abrechnung fahren.
Deshalb spannen Sie hier Ihr Finanzamt ein. Jedes Finanzamt hat einen eigenen Elster-Lohn-II-Ansprechpartner. Dieser soll Ihnen bei der Umsetzung und bei Problemen in dem Verfahren helfen. Also fordern Sie diese ein!
Mein Tipp:
Stellen Sie die Anfragen an den Elster-Lohn-Ansprechpartner stets schriftlich. Denn dann haben Sie im Zweifel auch stets etwas in der Hand. Bestehen Sie auch auf schriftliche Aussagen des Finanzbeamten. Gern wird hier versucht Sie am Telefon abzuspeisen.
Falls Sie keine Antwort auf Ihre Frage erhalten, dann erinnern Sie das Finanzamt. Lassen Sie parallel dazu auch den Arbeitnehmer beim Finanzamt anfragen. In diesem Fall gilt nämlich: Doppelt hält besser. Schließlich hat auch Ihr Arbeitnehmer ein Interesse daran, dass korrekt abgerechnet wird.
Versand von Lohnsteueranmeldungen
Beim Versand der Lohnsteueranmeldungen aus den Lohnprogrammen gibt es regelmäßig kaum Probleme. Aber was können Sie tun, wenn hier doch einmal etwas schief geht und Sie die Daten nicht (rechtzeitig) versenden können.
Mein Tipp:
Legen Sie die Lohnsteueranmeldung auf das Fax und senden Sie die Anmeldung als Fax an das Finanzamt. Schreiben Sie den Finanzbeamten dazu noch ein paar nette Zeilen, dass Sie die Daten aufgrund von Software- oder Internetproblemen in diesem Monat ausnahmsweise nicht elektronisch übermitteln können. Meist sind die Finanzbeamten dann nett und erfassen die Daten manuell.
Versand der Lohnsteuerbescheinigungen
Beim Versand der Lohnsteuerbescheinigungen kommt es im Januar und Februar häufig einmal zu einem Serverausfall bei der Finanzverwaltung. Denn die meisten Betriebe senden die Lohnsteuerbescheinigungsdaten Ende Januar bzw. Ende Februar an die Finanzämter.
Können Sie die Daten nicht versenden, so hilft meist nur warten. Denn die Erfassung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten wird von den Finanzbeamten in aller Regel nicht übernommen.
Sollten Sie das Fristende am 28.2.2014 verpassen, sollten Sie vorher eine Mitteilung an das Finanzamt senden, dass Sie aus technischen Gründen nicht rechtzeitig die Lohnsteuerbescheinigungsdaten übermitteln konnten. Holen Sie den Datenversand aber dann schnellstmöglich nach. Schließlich wollen Ihre Arbeitnehmer ja auch die Übermittlungsprotokolle der Lohnsteuerbescheinigungen haben.