ELENA: Was die Verlängerung des Testbetriebs für Sie bedeutet

Nach der beschlossenen Verlängerung des Testbetriebes von ELENA wird es frühestens 2014 richtig Ernst mit ELENA. Und das auch nur, wenn es nicht noch zu weiteren Verzögerungen kommt. Das ist durchaus möglich, weil ELENA nicht unumstritten ist.

Verlängerter ELENA-Testbetrieb
Während des verlängerten Testbetriebes von ELENA müssen Sie als Arbeitgeber weiterhin, wie bereits seit Anfang 2010, Daten über die Beschäftigungsdauer und das Einkommen der Mitarbeiter melden. Diese Daten sollten u. a. zentral bei der Bearbeitung von Anträgen zum Eltern-, Arbeitslosen- und Wohngeld genutzt werden können und so den Verwaltungsaufwand reduzieren. Für Sie als Arbeitgeber sollte es ebenfalls zu Entlastungen kommen. So können Sie sich die Ausstellung von Papierbescheinigungen ersparen, wenn z. B. ein Mitarbeiter einen Wohngeldantrag gestellt hat.

ELENA: Auswirkungen des Testbetriebes auf Ihr Unternehmen
An der seit Januar 2010 bestehenden Pflicht, diese Daten zu übermitteln, ändert sich durch die Verlängerung des Testbetriebs überhaupt nichts. Anders als ursprünglich geplant, werden Sie durch die Verlängerung des ELENA-Testbetriebes aber auf Anforderung der Mitarbeiter länger z. B. Papierbescheinigungen bei Wohngeldanträgen erstellen müssen. Im Ergebnis lohnt sich daher der Mehraufwand bei der Datenmeldung für Sie noch nicht. An Ihrer entsprechenden Verpflichtung zur Datenmeldung kommen Sie gleichwohl nicht vorbei.