ELENA-Verfahren: Teil des Sommertheaters
Lesezeit: < 1 MinuteELENA-Verfahren auf dem Prüfstand
Das ELENA-Verfahren soll auf Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Dies ist schon ein grandioser Vorgang, da doch gerade durch dieses ELENA-Verfahren mehr Effizienz und ein Bürokratieabbau vollzogen werden sollte.
Aber allen Unkenrufen aus der Politik sollten Sie nicht trauen. Denn bislang besteht das ELENA-Verfahren weiterhin und wartet seit Juli sogar mit einem weiteren Datenbaustein auf. In diesem sind die Daten bei Kündigung und Entlassungen von arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zu melden.
Auch die Verfassungsklage, die derzeit gegen das ELENA-Verfahren läuft, hat keine Auswirkungen. Als Lohnabrechner müssen Sie weiterhin monatlich die ELENA-Meldungen an die Zentrale Speicherstelle versenden. Folgen Sie dem nicht, so kann ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro gegen Sie verhängt werden. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Serie zum ELENA-Verfahren.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: